Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Falschberatung durch AWD: Anleger erhält Schadensersatz

/ 24.05.2017 / / 193

Es ist zwar nach dem Ausstieg von Firmengründer Carsten Maschmayer etwas ruhiger geworden um den umstrittenen Finanzvertrieb AWD, die Vergangenheit holt das Nachfolgeunternehmen “SwissLife” aber doch noch das ein oder andere Mal ein. Das Landgericht Traunstein hat aktuell den Rechtsnachfolger des AWD zu vollem Schadensersatz verurteilt. Die Entscheidung ist wegweisend für den Anlegerschutz und datiert vom 16.04.2014.   weiterlesen

AWD-Gründer Maschmeyer fühlt sich falsch beraten

/ 24.05.2017 / / 71

Carsten Maschmeyer, Gründer und ehemaliger Chefstratege des nicht unumstrittenen AWD ist jetzt selbst ein Opfer von Falschberatung: Er verklagt die Schweizer Bank Sarasin auf Schadensersatz in Höhe von 14 Millionen Euro. Maschmeyer hat tüchtig Geld verloren, wartet auf die Rückzahlung von mehreren Millione Euro, die er in den Sheridan Solutions Equity Arbitrage Fund gesteckt hatte, nach Beratung durch die Sarasin-Bank. Von 40 investierten Millionen hat er 26 zurück bekommen. Damit hat er nicht so sehr mit einem Totalausfall zu kämpfen, wie viele seine ehemaligen Kunden, dennoch aber mit einem herben Verlust, denn seit 2011 verweigert die Fondgseselschaft weitere Auszahlungen. Maschmeyer hatte sich – wie viele seiner AWD-Kunden übrigens auch – auf die Richtigkeit der Beratung verlassen,aber die versprochenen Dividenden blieben aus und mit dem versprochenen Maximalverlust von höchstens 2 % war’s auch nicht weit her.

Provisionen können dem AWD teuer zu stehen kommen

/ 24.05.2017 / / 89

Der Ruf des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes (AWD) hat in den vergangenen Jahren sehr gelitten. Medienberichten zufolge soll das Unternehmen bei der Vermittlung von Anlageprodukten hohe Provisionen kassiert haben. Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlegerschützer, aus Wiesbaden erklärt, warum dies ein Problem darstellt. In der Rechtsprechung ist nämlich anerkannt, dass Anlageberater, die Provisionen von über 15 % erhalten, ihre Kunden über diesen Umstand aufklären müssen, so der Jurist. weiterlesen

Filmfonds IMF 2: Entschädigung wegen Falschberatung

/ 24.05.2017 / / 118

Rund 14.000 Euro muss der Finanzdienstleister AWD einem Kunden zahlen; er wurde von einem AWD-Mitarbeiter für einen Filmfonds falsch aufgeklärt. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, Aktenzeichen: 5 U 187/11). Der AWD muss den Anleger nun so stellen, als hätte er sich nie an dem Internationalen Medienfonds GmbH & Co. 2. Produktions KG (IMF 2) beteiligt. weiterlesen