Alles zum Thema: Führerschein

Neues Punktesystem: Berufskraftfahrer müssen besonders aufpassen

/ 12.05.2014 / / 79

Seit dem 1. Mai ist das neue Punktesystem in Flensburg in Kraft. Aufpassen müssen dadurch besonders Verkehrsteilnehmer, die öfter mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten oder auch Vielfahrer. Denn schon nach dem vierten gröberen Verstoß, der mit zwei Punkten geahndet wird, sind die acht Punkte erreicht und der Betroffene ist seinen Führerschein los. weiterlesen

Keine Punkte mehr für Beleidigung im Straßenverkehr

/ 27.04.2014 / / 71

Für Beleidigung im Straßenverkehr gibt es ab dem 1. Mai keine Punkte mehr in Flensburg.
Neues Punktesystems: Für Beleidigung im Straßenverkehr gibt es keine Punkte mehr Wohl jeder hat es schon erlebt: Im Straßenverkehr können schon mal die Emotionen hochkochen. Da kann es passieren, dass einem anderen Verkehrsteilnehmer ein „Vogel“ gezeigt wird und es zu Beleidigungen kommt. „Dazu sollte man sich sicher nicht hinreißen lassen“, sagt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Aber: Nach der Umstellung auf das neue Punktesystem am 1. Mai 2014 werden für Beleidigungen im Straßenverkehr keine Punkte mehr verhängt. weiterlesen

Neues Punktesystem: Führerschein wird schon bei acht Punkten entzogen

/ 01.04.2014 / / 48

Schon beim Erreichen von acht Punkten in Flensburg wird der Führerschein entzogen, wenn am 1. Mai 2014 die Reform des Punktesystems in Kraft tritt. Im Gegenzug führen dann auch nur noch Delikte, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden, zu einem Eintrag und für einen Verstoß werden nur noch maximal drei Punkte verhängt. Dennoch kann es schneller zum Entzug des Führerscheins kommen, als noch nach dem alten System. weiterlesen

Neues Punktesystem: Führerschein bei 8 Punkten weg – Ausnahmeregel

/ 24.05.2017 / / 54

Zum 1. Mai 2014 wird bekanntlich das Punktesystem in Flensburg geändert. Das Verkehrszentralregister heißt dann Fahreignungsregister. Wer in diesem Register acht Punkte gesammelt hat, verliert seine Fahrerlaubnis. Bisher war das erst bei 18 Punkten der Fall.

Allerdings führen nur noch verkehrssicherheitsgefährdende Verstöße zu einem Punkteeintrag und es werden in den meisten Fällen weniger Punkte für die einzelnen Delikte vergeben. Dadurch ist die Punktzahl, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führt, nicht zwangsläufig schneller erreicht.

Das neue Punktesystem ist in verschiedene Stufen eingeteilt. Bei bis zu drei Punkten wird der Verkehrssünder vorgemerkt. Dies hat noch keine weiteren Konsequenzen. Bei vier bis fünf Punkten erhält der Betroffene eine gebührenpflichtige Ermahnung und den Hinweis, dass mit der freiwilligen Teilnahme an einen Fahreignungsseminar ein Punkt wieder abgebaut werden kann. Das ist auch die einzige Möglichkeit zum Punkteabbau nach dem neuen System. Bei sechs bis sieben Punkten wird der Betroffene gebührenpflichtig verwarnt und ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

„Es gibt jedoch einen Sonderfall, der den Verlust der Fahrerlaubnis verhindert“, erklärt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Denn die Fahrerlaubnis kann nur dann entzogen werden, wenn der Betroffene zuvor auch tatsächlich die Ermahnung und Verwarnung erhalten hat. „Ist dies nicht geschehen, kann der Führerschein nicht entzogen werden“, betont Rechtsanwalt Fenderl.

Konkret bedeutet das: Kommt jemand in dem neuen System auf sechs bis acht Punkte, wurde aber vorher nicht schriftlich ermahnt, fällt sein Konto wieder auf fünf Punkte. Erreicht jemand die acht Punkte, wurde zuvor aber lediglich ermahnt und nicht verwarnt, bleibt sein Punktestand bei sieben Punkten. So wird sichergestellt, dass der Betroffene bis zum Entzug der Fahrerlaubnis zwei Mal angeschrieben und auf die Folgen seines Verhaltens im Verkehr hingewiesen wurde.

Mehr Informationen zum neuen Punktesystem  im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.

 

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