29 U 1883/13 – OLG München verbietet Goldhändler die Werbung mit Degussa-Tradition

/ 24.05.2017 / / 222

Das Oberlandesgericht hat einem Goldhändler mit Urteil vom 18.12.2013 verboten, den Slogan „Degussa – Gold und Silber seit 1843“ werblich zu nutzen (Az. 29 U 1883/13). Der Anbieter von Edelmetallbarren und –münzen hatte die Marke Degusse vor einigen Jahren gekauft, hatte selbst aber keinerlei Bezug zu diesem Traditionsuntenehmen.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Dafür hatte man aber vollmundig beim Goldverkauf erklärt: „Grundlagen unseres Unternehmens sind eine große Tradition, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht!“ Diesen und weitere Hinweise auf die 140-jährige Degussa-Tradition darf der Goldhändler nicht mehr verwenden. Das Gericht kam ebenso wie die Vorinstanz zur Überzeugung, dass der Beklagte Vorteil aus der langen Degussa-Geschichte ziehen wollte, obwohl der eigentliche Termin der Firmengründung in 2010 eben diese Tradition nicht dokumentieren könnte. Die Geschäfte des früheren Unternehmens seien trotz Namensübernahme nicht fortgeführt worden, ebensowenig könne man sich auf das Firmen-Knowhow berufen.

Das Urteil ist von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. erstritten worden.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Hier die Pressemitteilung lesen

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter: / / / / / / / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961