Smallfunds und das iPad-Phantom

/ 24.05.2017 / / 1.072

Die Berliner Smallfunds GmbH steht im Verdacht, im großen Stil Handel mit nicht existierenden Apple-Geräten betrieben und Investoren von größeren Kapitalanlagen überzeugt zu haben. (Quelle Handelsblatt). Schon im Sommer hatte ein erstes Durcheinander zu Vereinbarungsangeboten mit den Investoren geführt. Durch verschiedene Verträge sollen hier Kauf- und Mietverträge rückabgewickelt werden und Zahlungen an die Investoren in Höhe von 9 % geleistet werden. Diese Zahlungen jedoch sollen lediglich quartalsweise und für die Dauer von 18 Monaten und erst ab Oktober 2013 geleistet werden. Erst im Jahre 2015 sollen sodann die restlichen Zahlungen fließen. Bereits erhaltene Mietzahlungen müssen die Anleger sich dabei jedoch anrechnen lassen. Im Zuge dessen sollen zudem die iPad´s an einen bisher nicht benannten „Treuhänder“ übereignet werden. Bei diesen Vorschlägen hält sich die Smallfunds GmbH gleich noch einen Fluchtweg offen: treten dem Vorschlag nicht mindestens 67% der Investoren bei, soll der gesamte Plan nicht umgesetzt werden. Wer das Zustandekommen der 67% überprüft, bleibt dabei vollständig offen.

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RÖSSNER Rechtsanwälte raten ganz deutlich von der Unterzeichnung der vorgelegten Verträge ab. Diese zielen alleine auf einen Zeitgewinn der Smallfunds GmbH und sollen alleine der GmbH zum Vorteil sein. Investoren verlieren durch die „Sicherungsübereignung“ ihr Eigentum an den gekauften Geräten. Der Zeitplan ist nicht nachzuvollziehen und das Vorgehen vollständig intransparent. Eine Anrechnung der bereits erhaltenen Mietzahlungen ist unverständlich und juristisch unsauber. Herr Alexander Gurny befindet sich nach eigener Aussage in Dubai. Geschädigte sollten sich anwaltlich vertreten lassen, um gemeinsam mit der Smallfunds in Verhandlungen zu treten – nur so ist ein einheitliches, koordiniertes und zielführendes Vorgehen möglich, bei welchem die wirtschaftlichen Interessen der Investoren gewahrt werden.

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