Wölbern Invest KG meldet Insolvenz an

/ 24.05.2017 / / 46

Das Emissionshaus Wölbern Invest ist insolvent. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend. „Die Insolvenz ist der vorläufige Höhepunkt einer ganzen Reihe von negativen Schlagzeilen, die das Fondshaus in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder geliefert hat“, sagt Arne Podewils, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf.

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Anleger der Wölbern-Fonds befürchteten schon seit längerer Zeit Unregelmäßigkeiten bei Wölbern. Sie äußerten den Verdacht, dass Millionen Anleger-Gelder unrechtmäßig abgezweigt wurden. Vor einigen Wochen gab es schließlich eine große Razzia bei Wölbern und der Firmenchef Heinrich Maria Schulte wurde wegen des Verdachts der Untreue in mehr als 300 Fällen festgenommen. Vor einigen Tagen meldete schließlich die Tochtergesellschaft Wölbern Fondsmanagement GmbH, die geschäftsführend für die Fonds zuständig ist, Insolvenz an. Und nun stellte offenbar die Muttergesellschaft, die Wölbern Invest KG, ebenfalls Insolvenzantrag.

„Welche Auswirkungen diese Entwicklungen auf die Fonds und damit auf die betroffenen Anleger haben, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen“, sagt Podewils. Er rät den betroffenen Anlegern aber in jedem Fall, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, der mögliche Ansprüche auf Schadensersatz für sie prüfen und ggfs. auch geltend machen kann.

Podewils: „Bei den Wölbern-Fonds handelt es sich zu großen Teilen um geschlossene Immobilienfonds. Unserer Erfahrung nach wurden Immobilienfonds immer wieder als sichere Kapitalanlage oder sogar Altersvorsorge beworben. Das sind sie aber keineswegs. Sie sind beispielsweise abhängig von der Entwicklung der Mieteinnahmen oder von Leerständen. Kurz gesagt: Sie sind großen wirtschaftlichen Schwankungen und damit auch Risiken unterworfen.“

Eine anleger- und objektgerechte Beratung sieht vor, dass die Anleger über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage auch aufgeklärt werden. Dazu gehört im schlimmsten Fall auch das Risiko des Totalverlusts. „Außerdem muss eine Anlage auch zum Anleger passen. Das heißt: Die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds ist für einen Anleger, der sein Geld ausdrücklich in seine Altersvorsorge investieren möchte, in der Regel nicht die geeignete Kapitalanlage“, erklärt der Fachanwalt. Darüber hinaus müssen die Anleger auch über die sogenannten Kick-Backs, also Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung erhält, aufgeklärt werden. „Eine unzureichende Risikoaufklärung oder das Verschweigen der Kick-Backs kann den Anspruch auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung begründen“, so Podewils.

Mehr Informationen: http://www.geschlossene-fonds-recht.de/lp/woelbern-invest.html

Autor: Rechtsanwalt Arne Podewils, mzs Rechtsanwälte

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