Rückabwicklung von Schrottimmobilien

/ 24.05.2017 / / 81
Thema Schrottimmobilien

Der Erwerb einer Schrottimmobilie bedeutet für viele Anleger ein finanzielles Desaster. Oftmals ist eine erfolgreiche Rückabwicklung die einzige Möglichkeit, um die finanziellen Belastungen hinter sich zu lassen. Um dieses Vorhaben erfolgreich in die Tat umzusetzen, bedarf es regelmäßig juristischer Hilfestellung.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Was sind Schrottimmobilien?

Schrottimmobilien sind im Wesentlichen durch ihren überteuerten Verkaufspreis im Vergleich zu ihrem tatsächlichen Wert geprägt. Der Erwerber muss für die Immobilie also deutlich mehr Geld aufwenden, als diese tatsächlich Wert ist. Unter Schrottimmobilien fallen jedoch auch solche Objekte, die in der Sanierungsphase stecken geblieben sind oder sich in einem desolaten bzw. nahezu abbruchreifen Zustand befinden.

Mit Rechenbeispielen zum Verkauf

Um jegliche Zweifel in Bezug auf den Erwerb der Immobilie zu zerstreuen, nutzen Vermittler diverse Vorgehensweisen. Hierunter fallen u.a. unübersichtliche Rechenbeispiele, die dem Kunden aufzeigen, dass der Traum von der eigenen Immobilie auch gänzlich ohne Eigenkapital möglich sei. Die Immobilien trügen sich, so wird es dem Kunden erzählt, durch Miteinnahmen sowie Steuereinsparungen praktisch von alleine. Tatsächlich entstehen für den Kunden oft Belastungen, die die Belastungsgrenze übersteigen. Für Betroffene bleibt oftmals nichts anderes übrig, als der Weg in die Verbraucherinsolvenz.

Rückabwicklung? – Hilfe vom Fachanwalt

Prinzipiell ist die Auswahl der Handlungsmöglichkeiten abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Ansatzpunkte für eine Rückabwicklung der Schrottimmobilie liefert eine mögliche Falschberatung in Bezug auf die mit dieser Investition verbundenen Risiken. In diesem Zusammenhang muss der Verkäufer einer Immobilie die für Anlagezwecke bestimmt ist, den Erwerber umfassend zu den mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken hinweisen. Wird diese Aufklärungspflicht nicht beachtet, kann der Verkäufer sich gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig machen.

So wurden in einigen uns bekannten Fällen Immobilien an Kunden verkauft, die bereits die ersten Kreditraten nur mit Mühen und Not aufbringen konnten.

Wir empfehlen betroffenen Immobilienbesitzern nun zu handeln. Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Banken- und Kapitalanlagerecht bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob eine mögliche Rückabwicklung bzw. Schadensersatzansprüche auch tatsächlich bestehen und diese mit Erfolg durchgesetzt werden können.

Weitere Informationen: www.anlegerschutz.ag/Schrottimmobilien

Autor: Rechtsanwalt Dr. Jan Finke, IVA Rechtsanwalts – Aktiengesellschaft

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

 

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter: / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961