Razzia bei Wölbern Invest: Firmenchef Schulte verhaftet – Möglichkeiten der Anleger

/ 24.05.2017 / / 44

Razzia beim Emissionshaus Wölbern Invest und Verhaftung des Firmenchefs Heinrich Maria Schulte: Beim traditionsreichen Hamburger Fondshaus überschlugen sich am 23. September die Ereignisse. Anleger der Wölbern-Immobilienfonds dürften dies mit gemischten Gefühlen beobachtet haben. Denn sie haben schon vor Monaten den Verdacht geäußert, dass Schulte Gelder aus den Fonds veruntreut.

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Schulte wurde jetzt wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Untreue in mehr als 300 Fällen festgenommen.  Sowohl die Wölbern-Geschäftsräume als auch die Privaträume Schultes wurden untersucht. Nach übereinstimmenden Medienberichten soll Schulte rund 137 Millionen Euro aus den Fonds unrechtmäßig abgezweigt haben. Der Schaden für die Anleger soll sich auf über 30 Millionen Euro belaufen. Das Handelsblatt berichtet in seiner Online-Ausgabe, dass auch gegen Patrick Hemmingson, Akquise-Leiter bei Wölbern, ermittelt werde.

Die Anleger der Wölbern-Immobilienfonds erleben schon seit Wochen und Monaten höchst unruhige Zeiten. Abschlüsse wurden nicht oder verspätet veröffentlicht, Ausschüttungen ließen auf sich warten. Der Verdacht, dass Gelder veruntreut wurden, steht seitdem im Raum. Im März dieses Jahres kündigte Wölbern dann an, die Immobilien von 24 seiner Fonds verkaufen zu wollen. Bei 14 Fonds haben die Anleger schon die Zustimmung zum Verkauf gegeben.

Mit der Razzia bei Wölbern und der Verhaftung Schultes scheint nun ein neuer  Höhepunkt erreicht zu sein. „Die Anleger sind allerdings nicht schutzlos gestellt“, erklärt Rechtsanwältin Stefanie Sommermeyer, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hamburg soll ein großer Teil des Vermögens noch verfügbar sein. „Sollte es zur Beschlagnahmung des Vermögens durch die Staatsanwaltschaft Hamburg kommen, können die Anleger auf dem Weg der Zwangsvollstreckung an ihr Geld kommen. Dazu benötigen sie allerdings zunächst einen vollstreckbaren Titel. Und sie sollten sich nicht zu viel Zeit lassen. Denn die Gläubiger werden in der Reihenfolge bedient, in der die Forderungen eingehen“, erklärt die Juristin.

Darüber hinaus besteht für die Anleger die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Geschäfts geltend zu machen. „Geschlossene Immobilienfonds wurden häufig als sichere Altersvorsorge verkauft ohne auf die Risiken hinzuweisen. So eine Falschberatung kann ebenso den Schadensersatz begründen wie das Verschweigen der Rückvergütungen, die der Anlageberater für die Vermittlung erhalten hat“, erläutert Fachanwältin Sommermeyer.

Anleger der Wölbern Immobilienfonds sollten sich auf jeden Fall an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen zu lassen.

Mehr Informationen: www.geschlossene-fonds-recht.de

Autorin: Stefanie Sommermeyer, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

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