Die Verletzung von Meldepflichten beim Aktienhandel stand im Raum – nun hat der Gründer des umstrittenen AWD-Finanzvertriebs Carsten Maschmeyer durch die Zahlung von 2,9 Millionen Euro ein vorzeitiges Ende der für ihn mehr als lästigen Angelegenheit erreicht. Das mögliche öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung kann in Deutschland durch solche Zahlungen befriedigt werden. Heißt: Wenn die zuständige Staatsanwaltschaft die Höhe der Zahlung akzeptiert, dann sieht sie von einer weiteren Strafverfolgung ab und stellt das Verfahren – im öffentlichen Interesse – ein.
Für Maschmeyer kann sich so etwas rechnen, auch dann wenn eine Verurteilung gar nicht erfolgen würde und er ebentuell sogar frei gesprochen werden könnte. In Verfahren dieser Art geht es Menschen dieser Art natürlich auch um Ihren Ruf – über das Verfahren würde berichtet und eine mögliche Vorverurteilung durch die Medien könnte einen immensen Imageschaden für Carsten Maschmeyer auslösen.