Kritik am Honoraranlageberatungsgesetz

/ 20.03.2013 / / 67

Mit dem Honoraranlageberatungsgesetz will die Bundesregierung Privatanleger besser schützen und unabhängige Honorarberater stärken.  Hintergrund ist, dass bei der Provisionsberatung den Kunden oft nicht klar ist, dass die Anlageberater Geld in Form von Provisionen für die Vermittlung einer Kapitalanlage erhalten. Im Klartext: Auch die Anlageberatung in der Bank ist im Grund genommen nicht kostenlos, da der Berater in Form von Provisionen profitiert.

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„Genau das führt natürlich auch zu einem Interessenkonflikt bei der Anlageberatung auf Provisionsbasis“, sagt Torben Althüser vom Verbund Westfälischer Honorarberater. „Die Gefahr liegt darin, dass dem Berater die Provision näher ist als das Interesse des Kunden. Bei der Honorarberatung wird der Preis  vorher festgelegt und es kann ganz unabhängig die Anlageform gesucht werden, die am besten zu den Wünschen des Kunden passt.“

Unumstritten ist der Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht. So kritisiert die SPD, dass die Versicherer nicht in die Honorarberatung einbezogen werden. Im Handelsblatt vom 19. März 2013 äußert sich Dieter Rauch, stellvertretender Vorsitzender des Berufsverbands deutscher Honorarberater (BVDH) ähnlich. Er sieht den ganzheitlichen Beratungsansatz gefährdet wenn die Honorarberatung auf Investments beschränkt bleibe.

Auch Verbraucherschützern geht der Gesetzesentwurf nicht weit genug. Sie fordern, die Kosten der Provisionsberatung transparenter zu machen.

Mehr Informationen zur unabhängigen Honorarberatung: http://www.vwh24.de/

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