UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe wird aufgelöst

/ 24.05.2017 / / 287

Erneut ereilt einen offenen Immobilienfonds das endgültige Aus. Der UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe wird aufgelöst. Dies gab das Management des Fonds in einer Mitteilung, die auf den 05.09.2012 datiert, bekannt. Als Grund für die Entscheidung, den offenen Immobilienfonds aufzulösen, werden die vergeblichen Bemühungen benannt, in einem schwierigen Marktumfeld genügend Liquidität für eine nachhaltige erneute Öffnung des UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe aufzubauen.

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Der offene Immobilienfonds UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe (WKN: 977268; ISIN: DE0009772681) startete im Jahr 2003 unter dem Namen SKAG 3 Kontinente. Zwischenzeitlich hieß der Fonds UBS 3 Kontinente Immobilien; seit Januar 2010 trägt der Immobilienfonds den heutigen Namen. Im Portfolio befinden sich Büro-, Einzelhandels- und Logistikimmobilien in verschiedenen europäischen Ländern. In geografischer Hinsicht bildet Spanien den Investitionsschwerpunkt.

UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe wurde wiederholt geschlossen

In den vergangenen Jahren war der UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe wiederholt von Schließungen betroffen. Im Oktober 2008 wurde der offene Immobilienfonds zum ersten Mal geschlossen. Nach einer einjährigen Schließung konnte der Fonds zwar wieder öffnen, jedoch musste im Oktober 2010 die Anteilsrücknahme erneut ausgesetzt werden.

Im Bestand des UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe befinden sich zum Zeitpunkt der Auflösung 21 Immobilien, welche in den kommenden 3 Jahren veräußert werden sollen. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden an die Anleger ausgekehrt, allerdings werden zuvor Kosten für Kredite, die laufende Verwaltung und Abwicklungskosten abgezogen. Als ersten geplanten Auszahlungstermin nennt die UBS den März 2013. Danach sollen die Auszahlungen im halbjährlichen Rhythmus stattfinden. Die 3-jährige Abwicklungsphase endet am 05.09.2015.

Was können Anleger, die sich nicht auf die Abwicklung einlassen möchten, unternehmen?

Anleger des UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe, die nicht an der Abwicklung teilnehmen möchten, können Alternativen ins Auge fassen. Die Anteile des offenen Immobilienfonds können nach wie vor an der Börse verkauft werden. Dabei können allerdings durch Kursschwankungen und Verkaufsgebühren Verluste auf die Anleger zukommen. Eine Alternative zum Börsenverkauf bietet die rechtliche Überprüfung der Beteiligung am UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann geklärt werden, ob die Anleger sich von ihren Anteilen am UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe trennen können und im Gegenzug Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Eine Schadensersatzforderung gegen Banken oder Berater kann beispielsweise dann bestehen, wenn die Anleger bei der Anlageberatung falsch beraten wurden. Vor der Investition mussten die Anleger neben den Chancen auch über die verschiedenen Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, aufgeklärt wurden. Zu diesen Risiken gehört die Möglichkeit, dass der Fonds schließen kann. Daher war der UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe auch nicht für Anleger geeignet, die jederzeit über ihr Geld verfügen wollen. Des Weiteren musste Anlegern ein Verkaufsprospekt, in dem der UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe detailliert beschrieben wird, übergeben werden.

Schadensersatzklagen für Anleger

Passierten bei der Anlageberatung Fehler, bestehen für die Anleger des UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe Chancen, dass sie Schadensersatz verlangen können. Anleger, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Mehr Informationen: Infoseite UBS

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Autor: Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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