Abwicklung des DEGI International Investmentfonds – Schadensersatz für Anleger

/ 24.05.2017 / / 102

Zahlreiche Privatanleger sind von der Abwicklung des DEGI International Investmentfonds betroffen. Teilweise haben sie hierdurch Schäden in sechsstelliger Höhe erlitten und damit ihre gesamten Rücklagen und schlimmstenfalls sogar ihre Altersvorsorge verloren. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden hat sich auf Anlegerschutz spezialisiert. Derzeit vertritt sie mehrere geschädigte Anleger in Schadenersatzprozessen gegen ihre Banken.

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Den betreffenden Anlegern wurde unter anderem von der Dresdner Bank (jetzt Commerzbank) zu dem fehlgeschlagenen Investment geraten. Viele Anlageberater der Dresdner Bank hatten ihren Kunden dabei versichert, dass der DEGI International Investmentfonds eine sichere Wertanlage sei und auch zur Altersvorsorge diene. Außerdem seien die Investmemtfondsanteile jederzeit weiterveräußerbar und somit praktisch mit einem Sparbuch vergleichbar. Allerdings könne man mit diesem sicheren Investmentfond wesentlich höhere Zinsen erzielen. Die Berater der Bank verschwiegen dabei oftmals, dass die Möglichkeit besteht, dass der Fonds seine Anteilsrücknahme aussetzen kann, wenn ein Mangel an Liquidität besteht. Dieser Fall ist beim DEGI International Investmentfonds auch tatsächlich eingetreten. Am 16.11.2009 setzte der Fond die Anteilsrücknahme zum wiederholten Mal aus. Damit war auch die jederzeitige Verfügbarkeit des angelegten Geldes nicht mehr gegeben ist. Die Fondsanteile verloren drastisch an Wert.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt vielen Anlegern nun wieder Hoffnung. Oftmals kann einer Bank nachgewiesen werden, dass über bestimmte Risiken, wie die Aussetzung der Anteilsrücknahme oder das Risiko des Totalverlustes, nicht umfassend belehrt wurde. Die Folge hiervon sind dann regelmäßig Schadenersatzansprüche gegen die Bank, die auf Rückabwicklung des gescheiterten Investments gerichtet sind. Die Anleger bekommen also ihr ursprünglich investiertes Geld von der Bank gegen Rückgabe der Investmentanteile zurück. Daneben haben die Anleger regelmäßig auch noch einen Anspruch auf die entgangenen Zinsen. Wenn auch Sie von einem fehlgeschlagenen Investment in einen offnen Immobilenfonds betroffen sind, können Sie sich gerne an die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden wenden. Die spezialisierten Rechtsanwälte prüfen umfassend die Ansprüche gegen ihre Bank.

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Autor: Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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