SEB ImmoInvest Öffnung – Schadensersatz für Anleger

/ 24.05.2017 / / 290

Anleger des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest sollten ihre Ansprüche auf Schadensersatz sofort von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht prüfen lassen. Der SEB Immoinvest öffnet bekanntlich am 7. Mai 2012 für einen Handelstag. Dann soll die Entscheidung fallen, ob der SEB Immoinvest wiedereröffnet oder endgültig abgewickelt wird.

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Ganz gleich wie die Entscheidung ausfällt, müssen Anleger mit Verlusten bei ihrer Kapitalanlage rechnen. Daher sollten sie ihre möglichen Ansprüche auf Schadensersatz unverzüglich rechtlich überprüfen lassen, zumal die Schadensersatzansprüche verjähren können.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat die Interessengemeinschaft SEB Immoinvest gegründet, um die Interessen der zahlreichen Anleger, die sich bereits an die Kanzlei gewandt haben, zu bündeln. Dr. Stoll: „Wir sind der Ansicht, dass ein gemeinsames Zusammenwirken möglichst vieler Anleger die Chance erhöht, die Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen.“. Klagen wurden u.a. schon beim Landgericht Stuttgart, Frankfurt und Baden-Baden eingereicht.

Anleger sollten ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung auf jeden Fall rechtlich überprüfen lassen. In vielen Fällen wurde auf die Risiken nicht ausreichend hingewiesen.

Allerdings ist Eile geboten, da die Ansprüche auf Schadensersatz möglicherweise schon in Kürze verjährt sein können. Hier sind unterschiedliche Fristen zu beachten, so dass die Verjährung in jedem Einzelfall überprüft werden muss.

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Mehr Informationen unter: SEB Immoinvest Infoportal

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