Warum du nicht zahlen musst

/ 10.08.2011 / / 80

Versuch einer ganz einfachen Lösung:

Wenn du nicht volljährig bist, wenn du dich gar nicht angemeldet hast, wenn du dich nur aufgrund arglistiger Täuschung angemeldet hat, wenn du nach Anmeldung widersprochen hast – kurzum: Wenn du eine Leistung nicht haben möchtest und nicht dafür bezahlen möchtest, wird dich kein Gericht der Welt dazu verurteilen, einer Abofalle Geld zu überweisen. Da müsst ihr einfach Vertrauen haben ind das deutsche Recht – das funktioniert schon!

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Es gibt auf alle eurer Fragen und Zweifel nur einen Tipp: Macht nichts, wartet auf den Mahnbescheid, der direkt vom Amtsgericht verschickt wird und widersprecht dem. Es wurde noch niemand, der einem Mahnbescheid widersprochen hat, von der Abofalle verklagt oder von einem Gericht verurteilt. Das ist alles, was es zum Thema Deutsche Zentral Inkasso, my-downloads.de, webtains GmbH oder Icontent oder wie die sonst alle heißen zu empfehlen gibt. Es gibt keine Ausnahmen, keine besonderen Situationen. Wenn es in Deutschland mutige Rechtsanwälte, Richter, Politiker, Beamte gibt, die diese Aussage mit Ihrem Namen unterstreichen möchten, gibt es dazu jetzt und hier die Möglichkeit, sich zu melden unter info@verbraucherschutz.tv.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher 1
Kategorien: Deutsche Zentral Inkasso Schlagwörter:

Ein Kommentar zu “Warum du nicht zahlen musst”

  1. Rauschebart sagt:

    Hmmm, Burat veröffentlicht seine “Trophäenurteile”, um zu beweisen, dass Mahnbescheide zu Hunderten herausgegangen wären, und die produzierten Prozesse auch nicht fingiert worden wären.

    Hmmm, da hätte ich aber wirklich ein paar Fragen, die ich mal öffentlich, aber nicht auf dem Burat-Blog stellen möchte:

    1. warum hört man im Vorfeld gar nichts von den Mahnbescheiden, oder davon, dass man sogar verklagt worden wäre, nach jedem Rechnungslauf aber Nutzer aufgeregt fragen, wie sie sich verhalten sollen. Wenn die sich schon so weit vorgewagt haben, warum sollten die dann nicht auch danach fragen, wie sie sich denn bei einem Mahnbescheid verhalten sollen?

    2. Die in den Urteilen zitierten Beklagten bedienen sich Rechtsbeistände, geben aber einstimmig an, die Kostenpflicht gesehen zu haben, bzw. dass das Vertragsverhältnis unstreitig sei. Kein Rechtsbeistand würde seinen Mandanten geben, den Rat erteilen, vor Gericht das Vertragsverhältnis, das man ja bestreiten möchte, als unstreitig anzuerkennen.

    3. Was hat ein Zeuge in so einem Prozess zu suchen, Der Zeuge kann ja nur vom Beklagten benannt worden sein, zu bestätigen, wie die Seite bei der Anmeldung ausgesehen hat und dann fällt er dem in den Rücken, der ihn benannt hat?

    Burat – das Herr verkneife ich mir – das sind klare Zeichen dafür, dass die Prozesse eindeutig fingiert worden sind.

    Admin: Seine Urteile beziehen sich auf Widersprüche gegen den Viollstreckungsbescheid – nicht den Mahnbescheid – Das kommt auch noch dazu

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