Marburger Spruch gegen Olaf Tank ist “Urteil der Woche”

/ 26.01.2011 / / 631

Das Verfahren gegen Rechtsanwalt Olaf Tank ist in der Neuen Juristischen Wochenschrift als “Urteil der Woche”veröffentlicht.

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Olaf Tank war in diesem Verfahren von Rechtsanwalt Bernhard Syndikus vertreten worden, der seine Mandantin Katja Günther vor dem AG Karlsruhe auch nicht vor einer erfolgreichen Klage wegen Beihilfe zum Betrug bewahren konnte. Beide Urteile zusammen sind schon eine derbe Klatsche gegen das Abmahnunwesen.

Hier der Text aus der NJW:

„Abofallen-Anwalt“ zu Schadensersatz verurteilt

AG Marburg, Urt. v. 8. 2. 2010 – 91 C 981/09

„Es bleibt zu hoffen, dass sich nun auch Kollegen – trotz der geringen Streitwerte – zu entsprechenden Klagen (gegen „Abofallen-An­wälte“) ermuntert fühlen und sich dem Urteil des AG Karlsruhe (BeckRS 2009, 24147) noch weitere Gerichte anschließen“, bilanzierten Benedikt Klas und Dietmar Küster in ihrem Beitrag in NJW-aktuell 39/2009, S. XIV.

Dieser Aufruf scheint gehört worden zu sein: Nun hat auch das AG Marburg den Prozessbevollmächtigten eines Abofallen-Betreibers wegen Beihilfe zum versuchten Betrug auf Schadensersatz verurteilt. Ausführlich erklärt der Richter in seinem Urteil, warum ein Portal wie opendownload.de, das unter einem versteckten Hinweis auf ein entgeltliches Abonnement kostenfreie Downloads anbietet, den Interessenten täuscht, um sich einen rechts­widrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Der Beklagte zu 2) hätte als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege erkennen müssen, dass er für den Abofallenbetreiber eine offensichtliche Nichtforderung geltend macht.

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Die Entscheidung wurde uns durch Rich­ter am AG Thomas Drengenberg, Marburg, mitgeteilt.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 3 Kommentare
Kategorien: Olaf Tank / opendownload.de Schlagwörter:

3 Kommentare zu “Marburger Spruch gegen Olaf Tank ist “Urteil der Woche””

  1. Philipp sagt:

    Die Forderungen sind unberechtigt.
    Reagiert einfach nicht darauf oder schreibt ihm das mit dem Urteil,die geben so oder so irgendwann ruhe.Und vor Gericht gehen die definitiv nicht weil sie wissen,dass die da verlieren!

  2. Emanuel D. sagt:

    Meinung alle Seiten die mit Abofallen und Betrug zu tun sollten gelöscht werden und der Firma Auch ich habe ein Mahnschreiben heute von dem bekommen aber ich bin sofort in Widerspruch gegangen. Ich habe auf das Urteil vom 08.02.2010 hingewiesen. Sollte noch was von dem kommen werde ich beide Schreiben zumn Amtsgericht schicken da Herr Tank gegen das Uretil verstößt. Er hat hat damit ein Krieg angefangen den der nicht bereit ist zu gewinnen.
    Man sollte alle Seiten von der Firma Antassia GmbH löschen und das Handwerk legen. Damit nicht noch mehr darauf rein fallen. Im Internet gibt es soviel Betrüger das man überblick verliert. Ich bin der das Handwerk gelegt werden.

    Admin: Völlig ok, da hast du Recht und den Hunger in der Welt und AIDS schaffen wir auch mit ab…

  3. Franz F. sagt:

    Mir liegt eine Zahlungsaufforderung von RA Olaf Tank vor, die eine Forderung der Firma Antassia GmbH betrifft. Zahlungstermin 27.08.2010. Ich werde nicht bezahlen !!!

    Diese Forderung ist m.E. nicht rechtens.
    Anregungen und Hilfestellungen für das weitere Vorgehen nehme ich gerne entgegen.

    Danke !!!

    Admin: Wenn du sagst: “Das ist nicht rechtens” dann setzt du dich doch schon auf rechtlicher Ebene mit denen auseinander. Wenn ich so Post bekäme ich würde mich fragen: “Haben die einen an der Waffel?” Und du fragst: “Ist das rechtens?” – Du beginnst damit eine Diskussion, die du eigentlich gar nicht führen müsstest. Ist es so schwer, auf eine unberechtigte Forderung NICHT zu reagieren, wobei NICHT auch wirklich NICHT heißt?

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