Widerspruch gegen Gasrechnung

/ 04.01.2009 / / 585

“Verbraucher, die Widerspruch gegen die überhöhten Gaspreise ihres Gasversorgers eingelegt und ihre Rechnungen entsprechend gekürzt haben, sollen sich insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen BGH-Entscheidung nicht einschüchtern lassen”, rät Juristin Karin Goldbeck von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Gas-Sondervertrags-kunden gestärkt. Danach sind Preiserhöhungen ungültig, soweit sie sich nur auf die Änderung der Tarifpreise beziehen (BGH Urteil vom 17.12.2008, Az.: VIII ZR 274/06).

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Die Preisanpassungsklausel des beklagten Versorgers wurde deshalb für unwirksam erklärt. Nach Einschätzungen der Verbraucherzentrale versuchen viele Versorger noch auf die Schnelle – bevor weitere verbraucherfreundliche Urteile kommen – Gelder bis Ende des Jahres einzutreiben.

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