Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Widerspruch gegen Gasrechnung

/ 04.01.2009 / / 555

“Verbraucher, die Widerspruch gegen die überhöhten Gaspreise ihres Gasversorgers eingelegt und ihre Rechnungen entsprechend gekürzt haben, sollen sich insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen BGH-Entscheidung nicht einschüchtern lassen”, rät Juristin Karin Goldbeck von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Gas-Sondervertrags-kunden gestärkt. Danach sind Preiserhöhungen ungültig, soweit sie sich nur auf die Änderung der Tarifpreise beziehen (BGH Urteil vom 17.12.2008, Az.: VIII ZR 274/06). weiterlesen