“Verbraucher, die Widerspruch gegen die überhöhten Gaspreise ihres Gasversorgers eingelegt und ihre Rechnungen entsprechend gekürzt haben, sollen sich insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen BGH-Entscheidung nicht einschüchtern lassen”, rät Juristin Karin Goldbeck von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Gas-Sondervertrags-kunden gestärkt. Danach sind Preiserhöhungen ungültig, soweit sie sich nur auf die Änderung der Tarifpreise beziehen (BGH Urteil vom 17.12.2008, Az.: VIII ZR 274/06). … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.
Danke für die Hilfe!
Konnten wir helfen? - wir würden uns über eine kleine Spende freuen.
Tickets für schnelle Hilfe
Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.

Meist gelesen
-
261 Kommentare / 139.2k
-
11 Kommentare / 125.5k
-
93 Kommentare / 113.4k
-
567 Kommentare / 85.2k
-
152 Kommentare / 80.8k
Aktuelle Kommentare