PC-Nutzer nicht automatisch GEZ-pflichtig

/ 08.10.2008 / / 91

Wer einen Internet fähigen PC hat, der muss nicht zwangsläufig Konsument öffentlich rechtlicher Medien sein und sollte nicht automatisch zur Zahlung von GEZ-Gebühren herangezogen werden. Das Verwaltungsgericht Münster hat in einem Urteil mit dem Az.: 7 K 1473/07 jetzt einem Studenten Recht gegeben, der gegen den Gebührenbescheid der GEZ geklagt hatte.

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Das Gericht teilte nicht die Auffassung des WDR, dass das Bereithalten eines Gerätes mit der Möglichkeit zum Hören oder Sehen von Radio- oder Fernsehprogrammen schon ausreicht, um GEZ-Gebühren bezahlen zu müssen. Im aktuellen Fall konnte der WDR nicht zweifelsfrei belegen, dass der PC zum Rundfunkempfang genutzt wurde.

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Andere Verwaltungsgerichte hatten sich in der Vergangenheit unterschiedlich zum Sachverhalt geäußert – es gibt also aktuell keine einheitliche Rechtsprechung.

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