Wer einen Internet fähigen PC hat, der muss nicht zwangsläufig Konsument öffentlich rechtlicher Medien sein und sollte nicht automatisch zur Zahlung von GEZ-Gebühren herangezogen werden. Das Verwaltungsgericht Münster hat in einem Urteil mit dem Az.: 7 K 1473/07 jetzt einem Studenten Recht gegeben, der gegen den Gebührenbescheid der GEZ geklagt hatte. … weiterlesen
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