EON-Töchter müssen Gas-Geld zurück erstatten

/ 06.10.2008 / / 127

Kunden der EON-Töchter Eon Hanse, Eon Avacon, Eon Mitte, Eon edis, Eon Thüringer Energie und der Eon Bayern können nach einer Entscheidung des Bundeskartellamtes mit der Rückzahlung von Gas-Geld rechnen. Knapp eine Million Gaskunden in Deutschland sind von dieser Aktion betroffen. Insgesamt werden 55 Millionen Euro zurück gegeben.

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Nach einer Einigung mit dem Bundeskartellamt haben sich sechs Tochtergesellschaften des Düsseldorfer Eon-Konzerns verpflichtet, ihren Kunden mit der nächsten Abrechnung im Durchschnitt 35 Euro zu erstatten. Außerdem wurde vereinbart, dass für die kommende Heizperiode die geplante Preiserhöhung von Oktober auf Dezember verschoben wird.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher 1
Kategorien: Energie / Haus & Grund Schlagwörter: /

Ein Kommentar zu “EON-Töchter müssen Gas-Geld zurück erstatten”

  1. Hans Potthast sagt:

    Wer hat Anspruch auf Rückzahlung?
    Und wie wird die Höhe der Rückzahlung berechnet?

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