nachbarschaftspost.com ändert die Taktik

/ 06.12.2008 / / 59

Nachdem nachbarschaftspost.com bislang mit automatischen Telefonanrufen und der “Bitte” sich zum Abruf einer Nachricht aus der Nachbarschaft anzumelden Verbraucher in die Abo-Falle lockte, wird nun seitens der auf den Virgin Island ansässigen Firma Connection Enterprise Ltd. eine andere Taktik angewendet.

Alle, die sich bislang mit falscher Adresse dort ameldeten werden anschrieben, entweder die 59 Euro für die Adressrecherche durch nachbarschaftspost.com zu bezahlen oder eine Anzeige wegen Betrugs zu kassieren – denn das wäre die Angabe falscher Adress-Daten auf jeden Fall.

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Wie funktioniert diese Masche? Mit der wahllos gewählten Telefonnummer und der hier verteilten Identifikationsnummer kann der Anbieter zweifelsfrei feststellen, ob der angemeldete “Neukunde” sich mit einer falschen Adresse eingetragen hat, oder nicht. Hat er das, oder bestreitet er überhaupt, sich angemeldet zu haben, so kommt nachbarschaftspost.com mit der Variante “Betrugsverdacht”, um doch noch an Ihr Geld zu kommen.

Experten-Anwälte und Verbraucherschützer geben den Tipp: “Ignorieren Sie Zahlungsaufforderungen und folgen Sie den Hinweisen auf den Seiten der Verbraucherschutzzentralen!”

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 3 Kommentare
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3 Kommentare zu “nachbarschaftspost.com ändert die Taktik”

  1. Kasimir sagt:

    mal ne richtig gute Idee finde ich den ABZOCKWARNER. Endlich lässt sich mal jemand was einfallen um diesem Treiben ein Ende zusetzen, oder es zumindest zu versuchen. Auch wenn es sich zwischenzeitlich doch herumgesprochen haben sollte, dass man an solche Seiten mit Vorsicht rangehen sollte! http://www.ratgeberrecht.eu/abzockwarner.html

  2. Halle Berry sagt:

    Eine anwaltliche Kurzberatung, das so genannte Erstgespräch kostet in aller Regel um die 50 Euro, da macht es Sinn, dass nachbarschaftspost.com den Streitwert für ihre Betrugsverdachte auf 59 Euro festlegt. Die wollen nicht, dass du zu einem Rechtsanwalt gehst. Das mit dem Betrugsverdacht sehe ich so: Wenn ich von der sittenwidrigkeit des Angebots überzeugt bin,sollte es eine reine Vorsichtsmaßnahme sein, N I C H T die richtige Adresse anzugeben. Auslöser der Handlung ist Vorsicht, nicht die Betrugsabsicht-Die Verbraucherschutzzentralen empfehlen, auf keinen Fall zu zahlen und auf keinen Fall zu reagieren und wenn, dann deutliche Sachen, also auch mal mit Hilfe eines Anwalts.
    mfg Halle B.

  3. Jordan sagt:

    Hallo,

    also soll ich es nun ignorieren???
    Habe es auch genau so wie oben beschrieben erhalten!

    Danke + Gruß
    Jordan

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