Urteil gegen fingierte Gewinnspiele

/ 09.06.2008 / / 55

Der Bundesgerichtshof hat mit einemaktuellen Urteil den Schutz von Verbrauchern gegen fingierte Gewinnspiele verbessert. Unternehmern, die mit falschen Prämienversprechen auf Kundenfang gehen, drohen drastische Strafen bis zum Gefängnis. Außerdem kann der Fiskus künftig leichter auf den Erlös aus dubiosen Geschäften zugreifen.

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“Wir zeigen nicht nur die gelbe Karte, wir zeigen die rote Karte”, so wird BGH-Richter Armin Nack in der Presse zitiert. Mit dem Urteil wurde der Schuldspruch gegen drei Geschäftsleute aus Baden, die über eine Firma in Schutterwald – Baden-Württemberg – die fingierte Gewinnbriefe gezielt an ältere Menschen verschickt und dadurch ihren Umsatz angekurbelt hatten. “Offizielle Gewinnmitteilungen” über Autos, Fernseher oder Barschecks wurden nie eingehalten (Az: 1 StR 166/07, 30. Mai 2008)

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