Alles zum Thema: Widerruf

Immobiliendarlehen – Jetzt Widerruf prüfen und umschulden

/ 24.05.2017 / / 36

Immobiliendarlehen oder Immobilienfinanzierungen sind in aller Regel langfristige Geschäftsverbindungen ohne Ausstiegsmöglichkeiten. Ein Recht zur Kündigung besteht regelmäßig erst nach Ablauf einer Vertragsdauer von 10 Jahren. Selbst in ´Hochzinsphasen werden 5- oder 10 -jährige Hypothekendarlehen vergeben. Kreditnehmer können nur durch Zahlung sehr hoher Vorfälligkeitsentschädigungen aus diesen Immobilienfinanzierungen aussteigen. weiterlesen

Darlehensvertrag: Welche Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft?

/ 24.05.2017 / / 113

Die Ungültigkeit von Widerrufsbelehrungen begründet sich in den meisten Fällen durch Textpassagen, die von diversen Gerichten als “unzulässig” erachtet wurden. Dabei geht es in vielen Fällen um die Definition des Beginns der Widerrufsfrist. Unzulässig ist z.B. der Passus:  Der Lauf der Frist beginnt, wenn dem Darlehensnehmer diese Belehrung mitgeteilt und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Darlehensantrages zur Verfügung gestellt wurde. Aber es gibt auch technische Hemmnisse für eine gültige Widerrufsbelehrung: Es fehlt die Überschrift “Widerrufsbelehrung” an der richtigen Stelle oder die Schrift ist zu klein. weiterlesen

Immobilienfinanzierungen: Banken lehnen Widerruf ab

/ 24.05.2017 / / 38

Viele Banken weigern sich, den Widerruf einer Immobilienfinanzierung anzuerkennen. Für Prof. Dr. Julius Reiter, Experte für Kreditrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist das nachvollziehbar: “Jeder Vertrag, der ‘gerettet’ werden kann, ist ein Gewinn, also heißt die Taktik: Erst einmal alles ablehnen und auf den Zeitfaktor setzen!” Aber: “In vielen Fällen gibt es durch die nachweisliche Existenz fehlerhafter Widerrufsbelehrungen einen unumstößlichen Rechtsanspruch auf eine Beendigung des Vertrages.” weiterlesen

Immobilienfinanzierung: Widerruf auch nach einer Kündigung noch wirksam

/ 24.05.2017 / / 43

“Das Thema Widerruf von Immobilienfinanzierungen sollte nicht nur für aktuelle Immobilienfinanzierungen interessant sein!” Der Düsseldorfer Kreditrechtexperte und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Prof. Dr. Julius Reiter erinnert daran, dass auch bereits gekündigte Verträge noch wirksam widerrufen werden können. Was sich da eigentlich sinnlos anhört, kann Verbrauchern die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurück bringen. weiterlesen

Widerruf von Immobilienfinanzierungen

/ 24.05.2017 / / 27

Wer ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen hat, wurde in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sind unwirksam. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer auch dann noch vom Kreditvertrag zurücktreten kann, wenn die die eigentlich nur 14-tägige Widerrufsfrist längst abgelaufen ist. weiterlesen

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