Alles zum Thema: Widerruf

Lebensversicherungen widerrufen

/ 24.05.2017 / / 34

Die Kapitallebensversicherung ist nach wie vor des Deutschen liebstes Kind. Für unzählige Sparer ist die Lebensversicherung eine Form der Kapitalsicherung, auf deren Auszahlung man nicht unbedingt bis zum Lebensende warten möchte – vielfach definiert das Leben selbst die Notwendigkeiten. Rechtsanwalt Podewils von mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf: “Es gibt viele Gründe, sich eine Lebensversicherung auszahlen zu lassen. Dabei ist zuerst die Tilgung von Schulden zu nennen, wenn die Schuldzinsen die von der Versicherung erwirtschafteten Zinsen übersteigen, was gerade in der derzeitigen Niedrigzinsphase sehr wahrscheinlich ist.“ Allerdings: Gerade in den Anfangsjahren einer Versicherung fallen hohe Kosten an. Diese werden dem Kunden bei einer Kündigung voll belastet und übrig bleibt meist deutlich weniger als die eingezahlte Summe. Von Verzinsung redet da niemand, in vielen Fällen fressen die Verwaltungs-, Bearbeitungs- und Stornogebühren den “Schatz” weitestgehend auf. weiterlesen

Rentenversicherung erfolgreich widerrufen

/ 24.05.2017 / / 48

Rentenversicherungen abzuschließen hat meist gute Gründe. Ebenso gute Gründe kann es geben, sie wieder auflösen zu wollen. Wer allerdings an das Ersparte heranmöchte, der hat oft hohe Einbußen hinzunehmen, da die Versicherungen regelmäßig nur den Rückkaufswert auszahlen, der niedriger als die insgesamt eingezahlten Prämien ist. Es werden hohe Bearbeitungsgebühren berechnet und die insgesamt angefallenen Kosten abgezogen. Rückkaufswerte berücksichtigen in aller Regel nicht mal ansatzweise den Gewinn, denn das Versicherungsunternehmen mit dem Geld des Versicherten gemacht haben.  weiterlesen

Immobilienkredit: Auch Forward-Darlehen können widerrufen werden

/ 24.05.2017 / / 54

Wer vor Jahren einen Kredit zur Immobilienfinanzierung aufgenommen hat, sicherte oft auch die Anschlussfinanzierung durch ein so genanntes Forward-Darlehen zu einem vermeintlich günstigen Zinssatz. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase erscheint das Forward-Darlehen heute allerdings oft nicht mehr so günstig. Prof. Dr. Julius Reiter, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Experte für Kreditrecht: „Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung können die Kredite zur Immobilienfinanzierung widerrufen werden. Das gilt auch für die Forward-Darlehen.“ weiterlesen

Darlehensvertrag widerrufen – Vorfälligkeitsentschädigung sparen

/ 24.05.2017 / / 41

Wer bereits vor Jahren einen Darlehensvertrag abgeschlossen hat, ärgert sich heute, dass er nicht von den historischen niedrigen Zinsen profitieren kann. Bei einer vorzeitigen Kündigung werden in der Regel hohe Vorfälligkeitsentschädigungen fällig. „Den Ausweg bietet der Widerruf des Darlehensvertrags“, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. weiterlesen

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