Alles zum Thema: Verjährung

Keine Verjährung der Ansprüche im VW-Abgasskandal – LG Duisburg 4 O 165/19

/ 05.02.2020 / / 189

Schadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 müssen noch nicht verjährt sein. Diese Auffassung vertritt das Landgericht Duisburg. In seinem Urteil vom 20. Januar 2020 stellte es fest, dass die Verjährungsfrist erst dann läuft, wenn eine zutreffende Einschätzung der Rechtslage möglich ist (Az.: 4 O 165/19).

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Verjährung Dieselskandal – Wann verjähren meine Ansprüche?

/ 13.11.2019 / / 1.089

Zum Jahrsende 2019 verjähren wieder verschiedenste Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere für Opfer des Dieselskandals könnte das ärgerlich werden, denn Forderungen an Volkswagen, Audi, Porsche, Mercedes oder Opel sind derzeit recht einfach und mit sehr geringem Verfahrensrisiko durchzusetzen. So kann Neujahr 2020 für viele Besitzer von Autos mit manipulierter Abgasanlage – Schummeldiesel – nicht nur ein Feiertag sein: Werden Ansprüche nicht bis zum 31. Dezember 2019 24 Uhr angemeldet, so ist für von Verjährung betroffene Autobesitzer alle Hoffnung auf möglichen Schadensersatz weitestgehend verloren. Wir erklären Ihnen, wie man sich schützen kann, und wer das Jahresende im Auge behalten muss. Vorab: Besitzer von sogenannten EA189 Fahrzeugen (VW, AUDI, SKODA oder SEAT TDI-Vierzylinder von 2008 bis 2015) riskieren in einem Großteil aller Fälle die Verjährung und sollten die verbleibenden Tage noch nutzen. weiterlesen

Verjährung EA189 /Dieselskandal durch Güteverfahren

/ 21.11.2018 / / 534

Die Rechtsanwälte der IG Dieselskandal werden bis zum letzten Tag des Jahres dafür eintreten, dass Besitzer von Schummel-Dieseln Ihre Ansprüche gegenüber der Volkswagen AG durchsetzen können. Zu den Möglichkeiten, die aktuell im Fokus stehen, gehört das sogenannte Güteverfahren, das über eine staatlich anerkannte Gütestelle wie z.B. www.guetestelle-zivilrecht.de weiterlesen

Verjährung im Dieselskandal

/ 21.11.2018 / / 706

Die Sperrung der A40 ab September 2019 hat vielen vom Dieselskandal Betroffene sehr beunruhigt und sie dazu gebracht, sich auf der Zielgeraden des Dieselskandals doch intensiv über die eigene Betroffenheit Gedanken zu machen. Die Verjährung zum 31.12.2018 trifft alle, die einen VW, Audi, Seat oder Skoda mit EA189-Motor besitzen oder besessen haben. Es gibt drei Möglichkeiten, diese Verjährung zu hemmen: Zum einen die Klage gegen die Volkswagen AG, dann die Teilnahme am Musterverfahren der Verbraucherzentrale und schließlich das Verfahren über eine anerkannte Gütestelle. Alle drei Varianten haben eins gemeinsam: Betroffene müssen spätestens bis zum 31.12.2018 “zu Potte” kommen. weiterlesen

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