Schadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 müssen noch nicht verjährt sein. Diese Auffassung vertritt das Landgericht Duisburg. In seinem Urteil vom 20. Januar 2020 stellte es fest, dass die Verjährungsfrist erst dann läuft, wenn eine zutreffende Einschätzung der Rechtslage möglich ist (Az.: 4 O 165/19).
… weiterlesenGuter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Verjährung Dieselskandal – Wann verjähren meine Ansprüche?
12. November 2019 / 13.11.2019 / / 1.061Zum Jahrsende 2019 verjähren wieder verschiedenste Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere für Opfer des Dieselskandals könnte das ärgerlich werden, denn Forderungen an Volkswagen, Audi, Porsche, Mercedes oder Opel sind derzeit recht einfach und mit sehr geringem Verfahrensrisiko durchzusetzen. So kann Neujahr 2020 für viele Besitzer von Autos mit manipulierter Abgasanlage – Schummeldiesel – nicht nur ein Feiertag sein: Werden Ansprüche nicht bis zum 31. Dezember 2019 24 Uhr angemeldet, so ist für von Verjährung betroffene Autobesitzer alle Hoffnung auf möglichen Schadensersatz weitestgehend verloren. Wir erklären Ihnen, wie man sich schützen kann, und wer das Jahresende im Auge behalten muss. Vorab: Besitzer von sogenannten EA189 Fahrzeugen (VW, AUDI, SKODA oder SEAT TDI-Vierzylinder von 2008 bis 2015) riskieren in einem Großteil aller Fälle die Verjährung und sollten die verbleibenden Tage noch nutzen. … weiterlesen
Verjährung EA189 /Dieselskandal durch Güteverfahren
21. November 2018 / 21.11.2018 / / 531Die Rechtsanwälte der IG Dieselskandal werden bis zum letzten Tag des Jahres dafür eintreten, dass Besitzer von Schummel-Dieseln Ihre Ansprüche gegenüber der Volkswagen AG durchsetzen können. Zu den Möglichkeiten, die aktuell im Fokus stehen, gehört das sogenannte Güteverfahren, das über eine staatlich anerkannte Gütestelle wie z.B. www.guetestelle-zivilrecht.de … weiterlesen
Verjährung im Dieselskandal
17. November 2018 / 21.11.2018 / / 701Die Sperrung der A40 ab September 2019 hat vielen vom Dieselskandal Betroffene sehr beunruhigt und sie dazu gebracht, sich auf der Zielgeraden des Dieselskandals doch intensiv über die eigene Betroffenheit Gedanken zu machen. Die Verjährung zum 31.12.2018 trifft alle, die einen VW, Audi, Seat oder Skoda mit EA189-Motor besitzen oder besessen haben. Es gibt drei Möglichkeiten, diese Verjährung zu hemmen: Zum einen die Klage gegen die Volkswagen AG, dann die Teilnahme am Musterverfahren der Verbraucherzentrale und schließlich das Verfahren über eine anerkannte Gütestelle. Alle drei Varianten haben eins gemeinsam: Betroffene müssen spätestens bis zum 31.12.2018 “zu Potte” kommen. … weiterlesen
Schadensersatzansprüche im VW Abgasskandal vor Eintritt der Verjährung geltend machen
27. September 2018 / 27.09.2018 / / 206Die Entscheidung über Hardware-Nachrüstungen bei Diesel-Fahrzeugen ist vertagt. Ein Treffen im Kanzleramt blieb ohne Ergebnis. Vielen vom VW Abgasskandal betroffenen Verbrauchern läuft allerdings die Zeit davon, da ihre Ansprüche gegen Volkswagen zum Jahresende verjähren. … weiterlesen
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