Alles zum Thema: Reform Punktesystem

Neues Punktesystem: Folgen von Alkohol am Steuer

/ 02.04.2014 / / 62

Wer Alkohol getrunken hat, sollte sich grundsätzlich nicht mehr ans Steuer setzen. Dennoch kommt es immer wieder vor. Daher wird Alkohol am Steuer mit drastischen Strafen sanktioniert –besonders bei einem Alkoholgehalt ab 1,1 Promille im Blut. weiterlesen

Neues Punktesystem: Drängler spielen mit ihrem Führerschein

/ 02.04.2014 / / 41

Notorische Drängler spielen nach dem neuen Punktesystem, das am 1. Mai 2014 in Kraft tritt, mit ihrem Führerschein. Denn Abstandsverstöße werden dann verhältnismäßig strenger bestraft – und die Fahrerlaubnis wird nach der Reform schon bei acht Punkten entzogen.

Für viele Autofahrer stellen die Drängler auf der Autobahn ein großes Ärgernis da. Der nachfolgende Wagen taucht im Rückspiegel auf, hält den Sicherheitsanstand nicht ein und betätigt im Extremfall auch noch die Lichthupe. Dieses Verhalten wird auch schon bislang bestraft. Wer bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h den Mindestanstand unterschreitet, muss mit einer Geldbuße, dem vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis und bis zu vier Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. Je nachdem wie dicht der Drängler aufgefahren ist, werden die Punkte verhängt. Bei einem Abstand von 15 Metern wurden drei Punkte fällig, bei zehn Metern und weniger schon vier Punkte.  Nach der Reform des Punktesystems werden diese Abstandsverstöße jeweils mit zwei Punkten bestraft. Bedeutet: Wer vier Mal zu dicht auffährt, riskiert seinen Führerschein.

„Heftiger wird es sogar, wenn der Mindestabstand noch 30 Meter beträgt. Dann ist sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen Punktesystem ein Punkt fällig. Nur, dass der Punkt nach der Reform eben viel schwerer ins Gewicht fällt“, erklärt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

In solchen Fällen sei es ratsam, ein laufendes Bußgeldverfahren zu beschleunigen, so dass schnell Rechtskraft eintritt und der Punkteeintrag noch vor dem 1. Mai 2014 erfolgt. „In anderen Fällen kann es genau umgekehrt sein. Das muss immer im Einzelfall geprüft werden“, so Fenderl.

Mehr Informationen zum neuen Punktesystem  im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.

 

 

Neues Punktesystem: Führerschein wird schon bei acht Punkten entzogen

/ 01.04.2014 / / 51

Schon beim Erreichen von acht Punkten in Flensburg wird der Führerschein entzogen, wenn am 1. Mai 2014 die Reform des Punktesystems in Kraft tritt. Im Gegenzug führen dann auch nur noch Delikte, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden, zu einem Eintrag und für einen Verstoß werden nur noch maximal drei Punkte verhängt. Dennoch kann es schneller zum Entzug des Führerscheins kommen, als noch nach dem alten System. weiterlesen

„Fahrt über rote Ampel“ – Konsequenzen nach dem alten und neuen Punktesystem

/ 24.05.2017 / / 53

Die Ampel zeigt noch gelb, also schnell noch über die Kreuzung fahren. Doch praktisch im Moment des Überfahrens springt die Ampel auf Rot. Eine Situation, die wohl jeder Autofahrer kennt. Für diesen Rotlichtverstoß gibt es neben einem Bußgeld auch einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg, zeigte die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot sogar vier Punkte. weiterlesen

Neues Punktesystem: Führerschein bei 8 Punkten weg – Ausnahmeregel

/ 24.05.2017 / / 56

Zum 1. Mai 2014 wird bekanntlich das Punktesystem in Flensburg geändert. Das Verkehrszentralregister heißt dann Fahreignungsregister. Wer in diesem Register acht Punkte gesammelt hat, verliert seine Fahrerlaubnis. Bisher war das erst bei 18 Punkten der Fall.

Allerdings führen nur noch verkehrssicherheitsgefährdende Verstöße zu einem Punkteeintrag und es werden in den meisten Fällen weniger Punkte für die einzelnen Delikte vergeben. Dadurch ist die Punktzahl, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führt, nicht zwangsläufig schneller erreicht.

Das neue Punktesystem ist in verschiedene Stufen eingeteilt. Bei bis zu drei Punkten wird der Verkehrssünder vorgemerkt. Dies hat noch keine weiteren Konsequenzen. Bei vier bis fünf Punkten erhält der Betroffene eine gebührenpflichtige Ermahnung und den Hinweis, dass mit der freiwilligen Teilnahme an einen Fahreignungsseminar ein Punkt wieder abgebaut werden kann. Das ist auch die einzige Möglichkeit zum Punkteabbau nach dem neuen System. Bei sechs bis sieben Punkten wird der Betroffene gebührenpflichtig verwarnt und ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

„Es gibt jedoch einen Sonderfall, der den Verlust der Fahrerlaubnis verhindert“, erklärt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Denn die Fahrerlaubnis kann nur dann entzogen werden, wenn der Betroffene zuvor auch tatsächlich die Ermahnung und Verwarnung erhalten hat. „Ist dies nicht geschehen, kann der Führerschein nicht entzogen werden“, betont Rechtsanwalt Fenderl.

Konkret bedeutet das: Kommt jemand in dem neuen System auf sechs bis acht Punkte, wurde aber vorher nicht schriftlich ermahnt, fällt sein Konto wieder auf fünf Punkte. Erreicht jemand die acht Punkte, wurde zuvor aber lediglich ermahnt und nicht verwarnt, bleibt sein Punktestand bei sieben Punkten. So wird sichergestellt, dass der Betroffene bis zum Entzug der Fahrerlaubnis zwei Mal angeschrieben und auf die Folgen seines Verhaltens im Verkehr hingewiesen wurde.

Mehr Informationen zum neuen Punktesystem  im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.

 

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961