Alles zum Thema: PRORENDITA

Prorendita-Fonds: Commerzbank muss Schadensersatz leisten

/ 24.05.2017 / / 112

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (HRP) hat ein anlegerfreundliches Urteil vor dem Frankfurter Landgericht erstritten: „Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Commerzbank AG bei einem weiteren Prorendita-Fonds zu Schadensersatz in Höhe von 29.607,80 Euro zuzüglich Verzugszinsen verurteilt. Die Bank hatte einem Ehepaar 2007 empfohlen, jeweils eine Beteiligung über 15.000 Euro plus fünf Prozent Agio an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita Vier GmbH & Co. KG abzuschließen. Die Anleger, die von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertreten wurden, machten Schadensersatzansprüche gegenüber der Commerzbank AG geltend, da der Verlust eines Großteils ihrer Kapitalanlagen droht. Das Gericht hat in seinem Urteil vom 21. März 2014 festgestellt, dass die Beratung fehlerhaft war, da die Beteiligungen für sicherheitsorientierte Anleger zu Altersvorsorgezwecken empfohlen worden sind. Die Risiken seien in unzulässiger Weise verharmlost worden, da die Fondsanlage im Extremfall ein Totalverlustrisiko aufweise. Die Commerzbank AG hätte daher vom Erwerb abraten müssen. weiterlesen

Schadensersatz für Prorendita-Anleger: Landgericht Frankfurt/Main verurteilt Commerzbank

/ 24.05.2017 / / 63

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Commerzbank AG am 13.12.2013 zum Schadensersatz in Höhe von 29.948,83 Euro zuzüglich Verzugszinsen verurteilt. Die Bank hatte es versäumt, eine Anlegerin über die Risiken einer empfohlenen Kapitalanlage aufzuklären. Sie hatte sich 2006 mit 30.000 Euro plus fünf Prozent Agio an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita Drei GmbH & Co. KG beteiligt. Die Erben der mittlerweile verstorbenen Anlegerin, die von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertreten wurden, machten Schadensersatzansprüche gegenüber der Commerzbank AG geltend, da der Verlust eines Großteils ihrer Kapitalanlage droht.  weiterlesen

PRORENDITA Fonds

/ 24.05.2017 / / 181

17 000 Anleger haben in den vergangenen Jahren mehr als 330 Millionen Euro in den PRORENDITA-Fonds investiert. PRORENDITA-Fonds steckten dieses Geld in britische Zweitmarkt-Lebensversicherungen, Daraus entstanden insgesamt 5 PRORENDITA Fonds. Schon am 19. August 2011 informierte der Initiator Ideenkapital die Anleger der PRORENDITA EINS GmbH & Co. KG über die Lage des Fonds im Jahr 2010, sowie über die aktuelle Situation: hierbei errechnete sich eine Rückzahlungsquote bis zum Jahresende 2010 von ca. 40% unter Berücksichtigung der Ausschüttungen, die in den Jahren 2006 und 2007 vorgenommen wurden. Anwälte wie Dr. Ralf Stoll von www.dr.stoll-kollegen.de oder Mathias Nittel von www.nittel.co empfehlen Anlegern, sich jetzt beraten zu lassen.

Hier mehr Infos finden zu PRORENDITA

Rechtsanwalt Nittel aus Heidelberg berichtet auf seiner Homepage umfangreich über das Thema Prorendita-Fonds und hier insbesondere darüber, was Anleger zu beachten haben, die verloren geglaubtes Geld doch noch über den Weg einer Schadensersatzklage gegen die damaligen Vermittler und Berater von prorendita-Fonds zurück holen möchten.

Rechtsanwalt Nittel zu Totelverlust bei Prorendita-Fonds

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