ING-DiBa AG – Infos zum Widerruf Ihres Darlehens

/ 05.02.2015 / / 158

Die ING-DiBa hat unzulassige Wisserrufsbelehrungen bei der Vergabe von Darlehen benutzt.  verbraucherschutz.tv steht in Kontakt zu im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwälten, die über Erfahrungen beim Widerruf von Kreditverträgen auf Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrungen verfügen. Die von uns empfohlenen Anwälte sind langjährig im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv, stehen mit verbraucherschutz.tv in engem Kontakt und sind transparent in Angebot, Umsetzung und Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistungen

Wenn Sie bei der ING-DiBa AG ein Darlehen zur Finanzierung Ihrer Immobilie aufgenommen haben, dann sollten Sie umgehend die Möglichkeit prüfen, aufgrund der mit hoher Wahrscheinlichkeit fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus dem Vertrag aussteigen zu können. So können Sie umgehend Ihren Vertrag mit der ING-DiBa AG auflösen und dann von den aktuell historisch niedrigen Zinsen profitieren. Der Bundesgerichtshof hat die Unzulässigkeit von vielen Widerrufsbelehrungen bestätigt, die in den Jahren 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009,2010 und 2011 bei Vertragsschlüssen vorgelegt wurden. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass über 70 Prozent aller in den letzten Jahren abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufbar sind.

Wer also bei der ING-DiBa AG einen Kreditvertrag abgeschlossen hat und diesen gern widerrufen möchte, sollte Sie sich an einen darin versierten Rechtsanwalt wednen. Bitte nehmen Sie unter info@verbraucherschutz.tv Kontakt zu uns auf – wir leiten die Mail unverbindlich an eine Kanzlei weiter, die entweder die betreffende Widerrufsbelehrung kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr prüft. Unsere Kooperationsrechtsanwälte prüfen die Widerrufsbelehrung der ING-DiBa AG und begleiten Sie gern im weiteren Verfahren.

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Weitere Informationen gibt es unter www.widerrrufs-recht.de

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