Alles zum Thema: Führerschein

Das neue Punktesystem und die Tilgungshemmung

/ 20.03.2014 / / 70

Kraftfahrer müssen sich zum 1. Mai 2014 auf eine große Änderung einstellen. Dann tritt die Reform des Punktesystems im Zentralregister in Flensburg in Kraft. Neu ist aber nicht nur, die Punkte-Bewertung für Verkehrsverstöße, sondern auch die Tilgung von Punkten. weiterlesen

Einspruch gegen Bußgeldbescheid zögert Punkteeintrag hinaus

/ 24.05.2017 / / 60

Eine Eintragung in das Verkehrszentralregister in Flensburg erfolgt erst dann, wenn ein Bußgeldbescheid oder Strafbefehl rechtskräftig ist. Innerhalb von zwei Wochen kann aber gegen den Bußgeldbescheid oder den Strafbefehl Einspruch eingelegt werden. weiterlesen

Reform des Punktesystem: Unterscheidung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

/ 24.05.2017 / / 44

Mit der Änderung des Punktesystems erfolgt auch eine neue Bewertung der Verkehrsdelikte. Ins Verkehrszentralregister in Flensburg werden nur noch die Verkehrsverstöße eingetragen, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden. Ein Verkehrsdelikt wird auch nur noch mit maximal 3 Punkten bestraft. Allerdings wird auch schon bei einem Kontostand von 8 und nicht wie bisher 18 Punkten der Führerschein entzogen. weiterlesen

Neues Punktesystem und neue Tilgungsfristen ab dem 1. Mai 2014

/ 24.05.2017 / / 45

Zum 1. Mai 2014 wird nicht nur das Punktesystem im Verkehrszentralregister neu geregelt, sondern auch die Tilgungsfristen für die Punkte verändern sich. Wichtigste Neuerung dabei: Ein neuer Punkteeintrag führt nicht mehr zur Tilgungshemmung älterer Einträge. weiterlesen

Neues Punktesystem: Von Vormerkung bis zum Führerscheinentzug

/ 24.05.2017 / / 50

Mit der Neuregelung des Punktesystems im Verkehrszentralregister müssen sich die Verkehrsteilnehmer auf eine Reihe von Änderungen einstellen. Je nach Punktestand führt die Behörde unterschiedliche Maßnahmen durch. „Wesentlich ist auch, dass die Möglichkeiten, Punkte wieder abzubauen, eingeschränkt sind. Nur noch einmal innerhalb von fünf Jahren kann ein Punkt durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abgebaut werden. Das ist aber nur bis maximal fünf Punkten möglich“, erläutert Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht. weiterlesen

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