Mit dem Landgericht Berlin hat nun ein zweites deutsches Landgericht über die Fehlerhaftigkeit von Widerrufsbelehrungen der VW Bank entschieden ( 4 O 150/16, verkündet am 5. Dezember 2017) und festgestellt, dass die VW Bank unzureichend und fehlerhaft belehrt hat. Daraus ergibt sich die Zulässigkeit eines Widerrufes, gegen den sich die Bank natürlich mit allen Mitteln wehren musste. … weiterlesen
![4 O 150/16](https://www.verbraucherschutz.tv/wp-content/uploads/2017/12/road-1610959_1920.jpg)
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