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2 BvR 309/15 – Bundesverfassungsgericht zu Fixierung von Patienten – Richterliche Genehmigung erforderlich

/ 25.07.2018 / / 361

Ein paar Gurte, ein paar Klicks und schon ist der Psychiatrie-Patient am Bett festgeschnallt und kann sich nicht mehr frei bewegen. Was verharmlosend als Fixierung beschrieben wird, ist in der angewandten Form häufig nicht zulässig. Künftig dürfen derartige Zwangsruhigstellungen des Patienten nur noch mit richterlicher Genehmigung angeordnet werden, wenn die Fixierung absehbar länger als eine halbe Stunde dauert. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az.: 2 BvR 309/15 u.a.). weiterlesen

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