Verbraucherschutz beim Kauf von Wanderausrüstung: darauf kommt es an

/ 06.06.2024 / / 18

Ob allein, mit Freunden oder der Familie: Wandern ist ein Hobby, das bei allen Altersklassen beliebt ist. Wer sicher unterwegs sein möchte, benötigt jedoch die richtige Ausrüstung – vom Wanderstiefel bis hin zum Wanderrucksack. Was es beim Kauf von Wanderausrüstung in puncto Verbraucherschutz alles zu beachten gibt, verrät der folgende Artikel.

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Tipp Nr. 1: Wanderausrüstung im Fachgeschäft kaufen

Wer beim Kauf von Wanderausrüstung auf spezialisierte Outdoor Shops setzt, macht in der Regel alles richtig. Hier gibt es nicht nur eine umfassende Beratung, das Sortiment ist zudem breit gefächert und umfasst vorrangig qualitativ hochwertige Produkte namhafter Hersteller. Insbesondere beim Kauf von Schuhen greifen Wanderneulinge häufig zu Modellen, die zwar für den Alltag, aber nicht für unwegsames Gelände geeignet sind. Das kann fatale Folgen haben und schlimmstenfalls zu Stürzen und zu Verletzungen führen. Das klassische Schuhgeschäft ist daher nicht die richtige Anlaufstelle für den Kauf von Wanderschuhen. Auch beim Kauf von Wanderrucksäcken sollte auf spezialisierte Shops gesetzt werden. Denn: Outdoor-Rucksäcke sind weitaus höheren Belastungen ausgesetzt als normale Freizeitrucksäcke, und gleiches gilt für Ausrüstungsgegenstände wie Isomatten und Schlafsäcke.

Tipp Nr. 2: über Umtauschrechte informieren

Um spätere Diskussionen zu vermeiden, sollten Verbraucher sich bereits beim Kauf von Wanderausrüstung über ihre Umtauschrechte informieren. Zeigt das Profil der Stiefel bereits nach der ersten Wanderung Risse oder ist der Wanderrucksack doch nicht wasserdicht, wie vom Hersteller angegeben, möchten Käufer die Produkte verständlicherweise umtauschen. Dabei gilt: Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf müssen Verbraucher nicht nachweisen, dass der Sachmangel bereits bei der Entgegennahme des Produkts vorhanden war. Die Chancen für einen erfolgreichen Umtausch stehen also gut. Dies gilt umso mehr, wenn der Ausrüstungsgegenstand online gekauft und mit Zahlungsdiensten wie PayPal oder Klarna bezahlt wurden, denn dann greift ein zusätzlicher Käuferschutz.

Tipp Nr.3: Vorsicht beim Kauf aus zweiter Hand

Die Anschaffung hochwertiger Wanderausrüstung kann kostenintensiv sein. Gerade Wanderneulinge, die noch nicht wissen, ob sie dieses Hobby langfristig ausüben werden, entscheiden sich daher häufig für den Kauf aus zweiter Hand. Welche Rechte Verbraucher dabei konkret haben, hängt vor allem davon ab, ob es sich um einen gewerblichen oder um einen Privatverkauf handelt.

Wer beispielsweise bei einem gewerblichen Händler einen gebrauchten Wanderrucksack kauft, profitiert von einer gesetzlichen Gewährleistung von einem Jahr. Vereinbarungen, die die Gewährleistung auf weniger als ein Jahr verkürzen, sind unzulässig.

Anders sieht es beim Kauf bei einer Privatperson aus, denn diese hat das Recht, die Gewährleistung auszuschließen. Der Verkäufer kann dann für einen Mangel nicht haftbar gemacht werden – es sei denn, er hat den Mangel arglistig verschwiegen, was jedoch kaum nachzuweisen wäre. Beim Kauf von Wanderausrüstung bei Privatpersonen ist also besondere Vorsicht geboten. Wer gute Ware erhalten und Komplikationen vermeiden möchte, kauft daher bevorzugt Neuware.

Verbraucherrechte wahren – auch beim Kauf von Wanderausrüstung

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Auch beim Kauf von Wanderschuhen, Wanderrucksäcken und Co. sollten Verbraucher ihre Rechte stets im Blick haben. Der Kauf in spezialisierten Fachgeschäften ist dabei ebenso empfehlenswert wie das Erfragen der individuellen Umtauschrechte. Wer diese Tipps beherzigt, kann sich eine hochwertige Wanderausrüstung zusammenstellen, ohne unangenehme Konsequenzen befürchten zu müssen.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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