Treppenlift kaufen: Was übernimmt die Krankenkasse?

/ 06.06.2024 / / 14

Ein Treppenlift erleichtert die Überwindung von mehreren Etagen in Häusern und Wohnungen. Er kann notwendig werden, wenn Menschen aufgrund ihres Alters oder eines Handicaps Probleme mit dem Treppensteigen haben. Die Kosten müssen nicht zwingend selbst getragen werden: Die Krankenkasse zahlt unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Zuschuss.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Wenn der Treppenlift notwendig wird

Mit zunehmendem Alter oder beim Vorliegen bestimmter Erkrankungen kann das Treppensteigen große Probleme bereiten. Atemnot, Schmerzen in den Beinen oder eine allgemeine Schwäche kann verhindern, dass die oberen Stockwerke problemlos erreicht werden. In Häusern oder Wohnungen mit mehreren Etagen liegen Räume wie das Bad oder das Schlafzimmer häufig im oberen Geschoss. Um das selbstbestimmte Leben weiter in den eigenen vier Wänden leben zu können, ist ein Treppenlift hilfreich

Diese Vorteile bietet ein Treppenlift:

  • Mühelose Erreichbarkeit oberer Etagen in sitzender Position
  • Sichere Montage ist an vielen Treppenkonstruktionen möglich
  • Einfache Bedienung per Knopfdruck
  • Breiter Sitz für eine sichere Position
  • Langsame Fahrt aufwärts und abwärts

Die Bedienung ist einfach und auch für Menschen mit einem gering ausgeprägten technischen Verständnis mühelos zu realisieren. Einmal installiert, kann der Treppenlift über einen langen Zeitraum an der Treppe verbleiben. Bei Nichtgebrauch lässt sich der Sitz platzsparend zusammenklappen: So ist eine Benutzung der Treppe auch für gesunde Personen möglich.

Zuschüsse der Krankenkasse

Der Treppenlift kann von der Krankenkasse mitfinanziert werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht: Es ist eine Einzelfallentscheidung, die auf einer individuellen Antragstellung erfolgt. So hoch ist der Zuschuss der Krankenkasse: In der Regel zahlen Krankenkassen für die Installation eines Treppenlifts einen Betrag von 4.000 EUR. Dieser Betrag kann beansprucht werden, wenn Treppen nicht mehr ohne Hilfe überwunden werden können.

Förderungen bei Umbaumaßnahmen sind möglich

Mitunter ist der Treppenlift nicht ausreichend: Für das selbstbestimmte Leben in den eigenen vier Wänden können weitere Umbaumaßnahmen notwendig sein. Auch hier werden Betroffene nicht allein gelassen: Es ist möglich, für einen altersgerechten Umbau von Häusern oder Wohnungen eine Förderung zu bekommen.

Wohnung barrierefrei gestalten

Der Verbleib in den eigenen vier Wänden ist ein Wunsch, den Angehörige nach Möglichkeit erfüllen. Die barrierefreie Gestaltung der Wohnung wird aber auch dann notwendig, wenn kein Platz in einem Seniorenheim zu bekommen ist. In vielen Städten und Gemeinden sind die Plätze rar.

Betroffene oder ihre Angehörigen können sich über Unterstützung und Förderungen informieren. Vieles läuft über eine individuelle Antragstellung: Die Genehmigung erfolgt über die Krankenkassen. Voraussetzung ist häufig eine Pflegestufe, die bei der Pflegekasse beantragt wird. Der medizinische Dienst findet bei einem Hausbesuch heraus, welche Art der Unterstützung notwendig ist. Diese wird dann ganz oder in Teilen finanziert.

Krankenkassen der erste Ansprechpartner

Wenn deutlich wird, dass die Bewältigung des Alltags schwierig wird, sind die Krankenkassen der erste Ansprechpartner. Welche Baumaßnahmen Unterstützung erhalten, ist vom Einzelfall abhängig. In jedem Fall ist es empfehlenswert, einen Antrag zu stellen und sich über die Möglichkeiten der Förderung zu informieren.

Treppenlift und weitere Unterstützung beantragen

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Die Kosten für einen Treppenlift und weitere Hilfen für das eigene Heim können bei der Krankenkasse beantragt werden. Wenn Bedarf aufgrund einer Erkrankung oder eines Handicaps besteht, werden die Kosten ganz oder teilweise übernommen. Wenn deutlich wird, dass die Bewältigung des Alltags schwierig wird, sind die Krankenkassen der erste Ansprechpartner. Welche Baumaßnahmen Unterstützung erhalten, ist vom Einzelfall abhängig. In jedem Fall ist es empfehlenswert, einen Antrag zu stellen und sich über die Möglichkeiten der Förderung zu informieren.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961