Sportwettenverluste

Sportwettenverluste – Rückerstattung möglich – BGH I ZR 88/23

/ 08.04.2024 / / 28

Bislang durften nur Casino-Spieler sich Hoffnungen auf Erstattung ihrer online erlittenen Schäden machen – eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes setzt auch eine wichtige Markierung für den Bereich “Sportwetten”. Unter Umständen kann die Erstattung von Wettverluste durch den jeweiligen Sportwettenanbieter eingeklagt werden.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Der Bundesgerichtshof (BGH) bezweifelt die Zulässigkeit bestimmter Anbieter von Sportwetten. Wer hier online z.B. auf Fußballergebnisse gewettet und viel Geld verloren hat, kann sich die Verluste erstatten lassen. Allerdings, so Rechtsanwalt Dr. Sieprath: “Freiwillig wird das nicht passieren, die Anbieter müssen nach glücklosem außergerichtlichen Versuchen verklagt werden!”

Der BGH verhandelt noch, das Urteil wird im Mai 2024 erwartet, aber schon jetzt ist durchgesickert, dass der oberste Gerichtshof glücklosen Zockern Möglichkeiten aufzeigen will, den Schaden erstattet zu bekommen. Das kann nicht nur in den tausenden aktuell schon laufenden Verfahren helfen, sondern wird auch dazu beitragen, dass eine größere Klagewelle losgetreten werden könnte.

Hintergrund ist, dass der BGH offensichtlich fehlende Übereinkünfte mit dem Glücksspielstaatsvertrag erkennt. Dieser regelt die Zulässigkeit solcher Angebote. Handelt ein Anbieter dem Vertrag widersprechend, dann sind die Einnahmen auf unzulässigem Weg entstanden und müssen zurückerstattet werden. Den Karlsruher Richtern war z.B. aufgestoßen, dass Höchsteinsätze je Spieler nicht reglementiert wurden. Im aktuellen Verfahren hatte ein Mann in 2,5 Monaten über 12.000 Euro verloren. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen I ZR 88/23 geht es um die vollständige Rückerstattung der Einsätze. Der Kläger argumentiert, dass der Vertrag nichtig sei aufgrund der Verstöße des Anbieters gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Der vor dem OLG Dresden schon unterlegene Anbieter kann die Revision noch zurückziehen, damit würde die Entscheidung dann rechtskräftig. Ein weiteres Verfahren (Az. I ZR 90/23) ging nicht in die Revision, weil sich die Parteien auf eine außergerichtliche Einigung verständigen könnten.

Ein Urteil könnte enorme Auswirkungen haben, zumal nicht nur aktuelle, sondern auch in der Vergangenheit eingefahrene Verluste geltend gemacht werden können. Die bislang mit entsprechenden Fällen befassten Anwälte sprechen von einer sehr hohen Erfolgsquote. Rechtsanwalt Dr. Sieprath: “Aus Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag kann man sich schlecht rausreden. Ist der Verstoß gesichert nachgewiesen, dann müssen die Wetteinsätze auch erstattet werden.”

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Unser Partner kapitalschutz.de hat wichtige Informationen zum Thema Wettschuldenverluste zusammengefasst.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961