Social Engineering und Phishing

/ 21.02.2024 / / 16

Social Engineering nennt man Verfahren, mit denen sich Betrüger im Internet mit ihren Opfern bekannt machen und Vertrauen aufbauen, um dann letzten Endes mit einer Betrugsmasche landen zu können. Besonders ärgerlich und oft mit hohen Schäden verbunden ist Social Engineering dann, wenn es mit dem sogenannten Phishing verbunden wird.

Fabian Fritsch

Anwalt-Tipp:

Fabian Fritsch - Hafencity/Hamburg

Fabian Fritsch ist in der Hamburger Hafencity Ihr juristischer Ansprechpartner für alle Themen rund um nationale und internationale Zahlungsdienste - insbesondere zu Sperrung von Accounts z.B. von Amazon, Paypal oder ebay. Als auf Zahlungsdienste spezialisierter Anwalt regelt er auch Sperrungen von Bankkonten wegen des Verdachts der Geldwäsche. Sein Tipp: "Ausländische Anbieter reagieren nicht auf Beschwerdebriefe, ohne anwaltlichen Druck und eine Einstweilige Verfügung geschieht selten etwas. Auch in Sachen "Zulässigkeit von AGB" finden Mandanten in der Hamburger Hafencity einen kompetenten Ansprechpartner. Im Verbraucherrecht engagiert sich Fabian Fritsch im Rahmen der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen gegenüber abgezockten Verbrauchern.


Kanzlei Hafencity Fabian Fritsch
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Allgemeine Versicherung

In aktuellen Fällen nehmen Verbrecher erst dann persönlichen Kontakt zu Ihren Opfern auf, wenn sie schon im Besitz zur Kontoverwendung notwendigen Zugangsdaten für das Onlinebanking sind. Diese über Fake-Formulare abgefragten Daten sind oft wertlos, wenn Transaktionen noch durch Freischaltcodes bestätigt werden müssen.

Dazu verbergen Anrufer ihre eigentliche Nummer und lassen als Rückrufkontakt die Rufnummer der Bank im Display ihrer Opfer erscheinen. Unter dem Vorwand, vermeintlichen Betrug abwehren zu müssen, empfehlen die Täter die Bestätigung einer Tan-Abfrage. Diese wird just in diesem Augenblick versendet, indem eine hohe Überweisung im Konto getätigt wird. Passt man jetzt nicht auf, bestätigt man die Transaktion selbst.

Opfer diese Maschen habe je nach eingestelltem Kontolimit bis zu 5-stellige Schadenssummen zu beklagen und in der Vielzahl aller Fälle weigert sich die Bank, diese Schäden zu tragen.

Rechtsanwalt Fabian Fritsch: „Social Engineering und Phishing werden immer nur dann möglich, wenn die Sicherheitsregeln der Bank und vor allem deren Informationspflichten dem Kunden gegenüber nicht wirklich ernst genommen werden. Von einer Mitschuld des kontoführenden Institutes muss also ausgegangen werden und Gerichte sehen diese in zahlreichen Verfahren bereits ebenso!“

Allerdings: Eine Schuld räumt eine Bank oft erst auf anwaltlichen Druck oder Klageandrohung ein.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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