Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)

/ 07.01.2024 / / 20

Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG):
In Deutschland gibt es das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), das die Erbringung von Zahlungsdiensten regelt. Die Aufsicht über Unternehmen, die Zahlungsdienste anbieten, unterliegt in Deutschland der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine “ZAG-Lizenz” könnte sich daher auf die Lizenz beziehen, die von der BaFin erteilt wird, um Zahlungsdienste anbieten zu dürfen.

Fabian Fritsch

Anwalt-Tipp:

Fabian Fritsch - Hafencity/Hamburg

Fabian Fritsch ist in der Hamburger Hafencity Ihr juristischer Ansprechpartner für alle Themen rund um nationale und internationale Zahlungsdienste - insbesondere zu Sperrung von Accounts z.B. von Amazon, Paypal oder ebay. Als auf Zahlungsdienste spezialisierter Anwalt regelt er auch Sperrungen von Bankkonten wegen des Verdachts der Geldwäsche. Sein Tipp: "Ausländische Anbieter reagieren nicht auf Beschwerdebriefe, ohne anwaltlichen Druck und eine Einstweilige Verfügung geschieht selten etwas. Auch in Sachen "Zulässigkeit von AGB" finden Mandanten in der Hamburger Hafencity einen kompetenten Ansprechpartner. Im Verbraucherrecht engagiert sich Fabian Fritsch im Rahmen der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen gegenüber abgezockten Verbrauchern.


Kanzlei Hafencity Fabian Fritsch
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Zu Fragen rund um das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz steht Ihnen Rechtsanwalt Fabian Fritsch in Hamburg und deutschlandweit zur Verfügung. Dabei kann es um StartUp-Beratung für Unternehmen gehen, die Zahlungsdienste anbieten wollen, aber auch um Verbraucher-Probleme mit Zahlungsdienstleistern wie z.B. Klarna oder B2B-Angelegenheiten rund um das ZAG.

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