Unvollständige Küchenlieferung

/ 02.01.2024 / / 50

Die lang erwartete Küchenlieferung entspricht nicht Ihren Erwartungen? Wenn Teile fehlen oder falsche Teile geliefert werden, dann ergeben sich Ansprüche gegen Händler, Lieferanten und/oder Hersteller. Bevor allerdings ein auf Küchen spezialisierter Anwalt hinzugezogen wird, sollten Küchenkäufer einige grundlegende Verhaltensmaßregeln beachten.

Christoph Schüll

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Rechtsanwalt Christoph Schüll ist Eigentümer der Aachener Kanzlei "Rechtsanwalt Schüll" und in mehreren Rechtsgebieten aktiv. Im Verbraucherrecht hat sich Christoph Schüll als juristischer Vertreter von Kunden gegenüber dem Anbieter "Seats and Sofas GmbH" einen Namen gemacht, die Vertretung unzufriedener Küchenkunden gegenüber Herstellern und Lieferanten ist ein weiteres Verbraucherrecht, auf das sich Schüll fokussiert.



Rechtsanwalt Christoph Schüll
info@kuechenanwalt.de
0241 504052

Allgemeine Versicherung


Überprüfen Sie die Lieferung:

Stellen Sie sicher, dass Sie alle Pakete gründlich überprüft haben. Manchmal können kleinere Artikel in separaten Paketen verpackt sein.

Prüfen Sie die Rechnung:
Vergleichen Sie die gelieferten Artikel mit der Rechnung oder dem Lieferschein, um sicherzustellen, dass alle bestellten Artikel aufgeführt sind.

Kontaktieren Sie den Verkäufer:
Setzen Sie sich umgehend mit dem Verkäufer oder der Kundendienstabteilung des Unternehmens in Verbindung. Geben Sie alle relevanten Informationen an, einschließlich Ihrer Bestellnummer, und erklären Sie, welche Artikel fehlen.

Dokumentation:
Machen Sie Fotos der gelieferten Artikel und der Verpackung, insbesondere wenn etwas beschädigt oder fehlend ist. Diese Fotos können als Nachweis dienen.

Fristen beachten:

Überprüfen Sie die Geschäftsbedingungen des Unternehmens in Bezug auf unvollständige Lieferungen und Fristen für Reklamationen. Stellen Sie sicher, dass Sie innerhalb dieser Fristen handeln.

Alternative Lösungen:

Fragen Sie den Verkäufer nach alternativen Lösungen, wie beispielsweise dem Nachsenden der fehlenden Artikel oder einer Rückerstattung für die fehlenden Produkte.

Beschwerde einreichen:
Wenn der Verkäufer nicht kooperiert oder das Problem nicht gelöst wird, können Sie eine formelle Beschwerde bei Verbraucherschutzorganisationen oder anderen relevanten Institutionen einreichen. Am Ende sollte das Eingreifen eines Anwalts erwogen werden, aber auch hier gilt, dass innerhalb der gesetzlichen Fristen gehandelt werden muss.

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Denken Sie daran, dass eine klare Kommunikation und Dokumentation wichtig sind, um das Problem so schnell wie möglich zu lösen.

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