Fahrerflucht – Das müssen Opfer wissen

/ 17.08.2023 / / 23

Bei dem Tatbestand der Fahrerflucht handelt es sich keinesfalls um eine Bagatelle. Trotzdem entfernen sich Unfallverursacher Tag für Tag unerlaubt vom Ort des Geschehens. Für die Opfer stellt dies selbstverständlich ein überaus großes Ärgernis dar, denn unter Umständen bleiben diese so auf ihrem Schaden sitzen.

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Zwar springt in der Regel erst einmal die Voll- oder Teilkaskoversicherung ein, im Endeffekt zahlen jedoch trotzdem die Unfallopfer. Noch schwerwiegender zeigen sich die Auswirkungen der Fahrerflucht selbstverständlich, wenn bei dem Unfall nicht nur ein Blech-, sondern auch ein Personenschaden entstanden ist.

Das richtige Verhalten bei Fahrerflucht

Eine Fahrerflucht liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn der Unfallverursacher sich vom Unfallort unerlaubt entfernt, obwohl dieser dem Opfer keine Möglichkeit gegeben hat, seine Personalien festzustellen oder die Polizei verständigt hat.

Diejenigen, die Opfer von Fahrerflucht geworden sind, sollten vor allem einen kühlen Kopf bewahren. Wird zu dem eigenen Fahrzeug zurückgekehrt und festgestellt, dass an dem geparkten Auto ein Schaden entstanden ist, können oft dennoch Hinweise auf die Identität des Unfallverursachers gefunden werden.

So lösen sich bei dem Aufprall beispielsweise häufig Teile des Täterfahrzeuges ab. Diese finden sich dann eventuell an der Unfallstelle. Mit Hilfe dieser Teile ist die Polizei oft in der Lage, das konkrete Fahrzeug über die Modellkennnummer zu ermitteln.

Eine große Hilfe bei Fahrerflucht können allerdings auch Zeugen darstellen. Zwar entspricht der Fahrer des Unfallfahrzeuges selbstverständlich nicht immer dem Halter, allerdings lässt sich über diesen oft der Unfallverursacher ermitteln. Aus diesem Grund sollte sich in der Nähe des Unfallortes umgehört werden, ob jemand das Fahrzeug des Täters beschreiben kann oder vielleicht sein Kennzeichen notiert hat.

Grundsätzlich ist es auch zu empfehlen, dass Opfer von Fahrerflucht Unterstützung durch einen Fachmann, etwa dem versierten Anwalt Verkehrsrecht Saarbrücken, in Anspruch nehmen.

Personalien hinterlassen: Loser Zettel reicht nicht aus

Natürlich wird erst einmal guter Wille demonstriert, wenn der Verursacher des Unfalls an der Unfallstelle einen Zettel mit seinen Personalien hinterlässt. Allerdings reicht dies noch nicht aus, um den Tatvorwurf der Fahrerflucht von sich zu weisen.

In vielen Fällen werden nämlich nur scheinbar die eigenen Daten hinterlassen, um die Fahrerflucht zu vertuschen. So weist die Mobilfunknummer vielleicht einen „zufälligen“ Zahlendreher auf oder die Schrift zeigt sich als unleserlich. Doch auch Wind und Regen führen häufig dazu, dass die Informationen auf dem Zettel nicht mehr lesbar sind.

Im Zweifelsfall sollten die Unfallverursacher demnach immer die Polizei über den Vorfall benachrichtigen, falls der Geschädigte auch nach einer angemessenen Wartezeit nicht am Unfallort auftaucht. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Wer haftet für den Schaden?

Zieht der Unfall mit Fahrerflucht am Fahrzeug des Unfallopfers Reifenschäden oder Glasbruch nach sich, ist die Teilkaskoversicherung für die Schadensregulierung zuständig. Bei anderweitigen Schäden ist die Vollkaskoversicherung der richtige Ansprechpartner.

Durch die Versicherer werden bei einer Fahrerflucht die vereinbarten Selbstbeteiligungsbeträge abgezogen. Dies stellt wenigstens einen kleinen Trost für die Opfer dar, denn diese werden – genau wie bei einem eigens verschuldeten Unfall – in ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, sodass sie in Zukunft eine höhere Versicherungsprämie zahlen müssen.

Sollte kein Schutz durch eine Kaskoversicherung bestehen, muss der Schaden sogar vollständig aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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