Verursacherhaftung

Verursacherhaftung am Beispiel der Unwetter im Ahrtal

/ 12.08.2023 / / 34

Verursacherhaftung meint die Klärung der Schuldfrage und der Schadensersatzverpflichtung von Personen, Institutionen oder Gruppen jeglicher Art, wenn durch deren Tun, Unterlassen oder Sein anderen Schaden zugefügt wird. In der aktuellen Diskussion um die Erderwärmung und die Folgen der menschgemachten Klimakrise kommt der Verursacherhaftung eine erweiterte Bedeutung zu, die auf Dauer dazu führen wird, dass der juristische Begriff von derzeit noch das gleiche meinenden Begrifflichkeiten abgekoppelt wird, z.B. von der Verschuldenshaftung. Der Begriff Verursacherhaftung ist auf dem besten Weg, sich ins Vokabular der Klimakrise hineinzuschreiben.

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Ein für die Zukunft herauszuarbeitender Unterschied ist z.B. die Definition des “Verursachers”. Wenn beispielsweise die Unwetter im Ahrtal eindeutig und zweifelsfrei Folge des Klimawandels sind, dann sind die Verursacher des Klimawandels gleichzeitig auch die Verursacher der Unwetter, die nach vorsichtiger Schätzung Schäden in Höhe von fast 50 Milliarden angerichtet haben. Gelingt es in der juristischen Begleitung des Klimawandels, die Hauptakteure auszumachen und sie zu katalogisieren, könnte man – wenn internationales Recht dies ermöglichen würde – diese anteilig zur Begleichung der Kosten heranziehen.

Die aktuelle Situation ist eine andere: Die Menschen im Ahrtal, die die Katastrophe nicht verantwortet haben, tragen die Folgekosten nahezu allein – keine 20 % der Schäden wurden von Versicherungen gedeckt, wobei auch die Versicherungen nicht Schuld sind – die waren Schuldigen zahlen nichts und profitieren sogar am Wiederaufbau.

Gäbe es den entsprechenden Straftatbestand, aktiv Schuld an der Klimakrise zu haben, dann gäbe es auch die Forderung nach Schadensersatz. Die großen Energie- und Mineralölkonzerne müssen nicht mal den kleinsten Bruchteil, der durch sie verursachten Klimawandel-Folgen bezahlen. Gleiches gilt für sämtliche multinationale Konzerne wie z.B. Nestle, die aktiv für die Folgen ihrer Geschäftspolitik nicht herangezogen werden.

Selbst die Diskussion um eine dringend notwendige Elementarschaden-Pflichtversicherung, werden mit etwas zeitlichem Abstand zu den jeweiligen Katastrophen immer leiser geführt.

Übrigens: Einen Fachanwalt für Klimafragen gibt es übrigens noch nicht. Die Rechtsanwältin Roda Verheyen ist wohl diejenige, die dem Profil derzeit am nächsten kommt. Sie begreift Recht als eben das Werkzeug, mit dem man sich im Klimawandel positionieren kann und aus Verantwortung heraus auch muss  – ob es die entsprechenden Rechtsnormen oder Fachanwaltstitel nun gibt oder nicht.

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