Sammelklage gegen PayPal in den USA

/ 23.01.2023 / / 47

In den USA muss sich PayPal aktuell gegen eine Sammelklage wehren – dabei geht es aber nicht allein um unzulässige Sperrungen oder das Einfrieren von Guthaben. In Amerika wird geklagt, weil PayPal nach der endgültigen Sperrung Teile des Guthabens einbehalten und nicht die vollständige Summe ausgezahlt hat.

Fabian Fritsch

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Fabian Fritsch - Hafencity/Hamburg

Fabian Fritsch ist in der Hamburger Hafencity Ihr juristischer Ansprechpartner für alle Themen rund um nationale und internationale Zahlungsdienste - insbesondere zu Sperrung von Accounts z.B. von Amazon, Paypal oder ebay. Als auf Zahlungsdienste spezialisierter Anwalt regelt er auch Sperrungen von Bankkonten wegen des Verdachts der Geldwäsche. Sein Tipp: "Ausländische Anbieter reagieren nicht auf Beschwerdebriefe, ohne anwaltlichen Druck und eine Einstweilige Verfügung geschieht selten etwas. Auch in Sachen "Zulässigkeit von AGB" finden Mandanten in der Hamburger Hafencity einen kompetenten Ansprechpartner. Im Verbraucherrecht engagiert sich Fabian Fritsch im Rahmen der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen gegenüber abgezockten Verbrauchern.


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PayPal wird ein Verstoß gegen US-Gesetze zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vorgeworfen. Und ganz konkret: Nach der gemäß der AGB üblichen Zeit bis zur Entscheidung über eine endgültige Sperrung hat PayPal in mehreren Fällen Geld einbehalten und damit quasi gegen die eigenen Bestimmungen verstoßen.

Dieser Punkt wird auch in der Klageschrift aufgenommen: „PayPal verstößt gegen seine eigenen Bedingungen, indem es die Nutzer, deren Konten gesperrt wurden, nicht angemessen informiert.“ 

Es geht also nicht nur darum, dass Geld einbehalten wird, sondern auch darum, dass die Gründe dafür nicht nachvollziehbar sind. Zudem sind die Kläger der Meinung, dass sie im Vorfeld der Sperrung und während der Prüfung Anspruch auf Informationen haben, wie sie das Konto wieder reaktivieren können und wann das frühestens aussichtsreich sein kann.

Rechtsanwalt Fabian Fritsch, der bereits mehrere Einstweilige Verfügungen gegen PayPal durchgesetzt hat: „Es ist die gleiche Thematik wie in Deutschland, auch hier haben PayPal Kunden Anspruch auf Informationen. Liefert PayPal diese nicht, dann sind Klagen sehr Erfolg versprechend.“

In Summe fasst die Klage eine Forderung der drei Hauptkläger von insgesamt 250.000 Dollar zusammen, die nach endgültiger Sperrung als Kompensation für irgendwas einbehalten wurden.

PayPal gab auf Nachfrage an, das Geld sei „Schadensersatz aufgrund von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen gemäß der Nutzungsvereinbarung!“

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Auch in Deutschland muss man sich nicht mit diesen eigentümlichen PayPal-Regeln abfinden. Ansprechpartner für Anschreiben im außergerichtlichen Verfahren ist der Hamburger Rechtsanwalt Fabian Fritsch der für eine erste Einschätzung Ihres Falles gern zur Verfügung steht.

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Kategorien: Paypal

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