Rechtsanwalt Fabian Fritsch erreicht einstweilige Verfügung gegen PayPal

/ 13.01.2023 / / 173

Der Hamburger Rechtsanwalt Fabian Fritsch hat vor dem Landgericht Hannover die Wiedereröffnung eines gesperrten PayPal-Kontos durch eine Einstweilige Verfügung erreicht. Das Rechtsmittel zwingt den Zahlungsdiensteanbieter, das gesperrte PayPal-Konto so schnell als möglich wieder nutzbar zu machen und auf weitere Sperrungen zu verzichten, solang ein Verstoß gegen die AGB nicht nachgewiesen werden kann.

Fabian Fritsch

Anwalt-Tipp:

Fabian Fritsch - Hafencity/Hamburg

Fabian Fritsch ist in der Hamburger Hafencity Ihr juristischer Ansprechpartner für alle Themen rund um nationale und internationale Zahlungsdienste - insbesondere zu Sperrung von Accounts z.B. von Amazon, Paypal oder ebay. Als auf Zahlungsdienste spezialisierter Anwalt regelt er auch Sperrungen von Bankkonten wegen des Verdachts der Geldwäsche. Sein Tipp: "Ausländische Anbieter reagieren nicht auf Beschwerdebriefe, ohne anwaltlichen Druck und eine Einstweilige Verfügung geschieht selten etwas. Auch in Sachen "Zulässigkeit von AGB" finden Mandanten in der Hamburger Hafencity einen kompetenten Ansprechpartner. Im Verbraucherrecht engagiert sich Fabian Fritsch im Rahmen der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen gegenüber abgezockten Verbrauchern.


Kanzlei Hafencity Fabian Fritsch
fritsch@kapitalschutz.de
0800 000 1963

Allgemeine Versicherung

Der Jurist steht von Kontosperrungen betroffenen Online-Händlern und Dienstleistern, die ihre Geschäfte über PayPal abwickeln, für eine rechtliche Vertretung zur Verfügung. Nach erfolglosen Bemühungen im außergerichtlichen Verfahren bleibt nur die Einstweilige Verfügung, um wirklich wirksam gegen die oft unbegründeten Kontosperrungen vorzugehen.

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Einstweilige Verfügung gegen PayPal

Wenn PayPal ein Konto sperrt, dann ist dies meist endgültig. Auf jeden zieht sich die Entscheidung hin. Das ist besonders ärgerlich, wenn es Guthaben auf dem Konto gibt und wenn PayPal der einzige Zahlungsweg ist. Die Sperre vernichtet die Liquidität eines Unternehmens und nimmt ihm alle Möglichkeiten, Einnahmen zu gestalten. Daraus resultiert in vielen Fällen eine Zahlungsunfähigkeit, die in der Insolvenz enden kann. Von diesen Nöten lässt sich PayPal allerdings nicht beeinflussen. Wenn es also dringend ist, dann kann man dem Anbieter nur im Rahmen eines Eilantrages innerhalb von 4 Wochen nach der Sperrung beikommen. Erlässt das zuständige Gericht auf Antrag eines Anwalts eine einstweilige Verfügung, dann muss PayPal unmittelbar nach Übergabe des Bescheids das Konto freigeben und darf es erst wieder sperren, bis einem Widerspruch gegen die “EV” stattgegeben wird. Dazu müssen aber dann gerichtsfeste Beweise vorgelegt werden.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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