Einstweilige Verfügung gegen Amazon wegen Kontosperrung

/ 10.01.2023 / / 45

Das Landgericht Frankfurt hat zwei einstweilige Verfügungen erlassen und AMAZON aufgefordert, zwei Händlerkonten nach Sperrung wegen wieder freizuschalten. Zu den Aktenzeichen 2-03 O 453/21 und 2-06 O 347/21 wurden ebenfalls einstweilige Verfügungen erlassen, sehr zur Freude der betroffenen Händler, die damit die Möglichkeit bekamen, zeitnah wieder ihre Konten nutzen zu können, ohne weitere finanzielle Nachteile erleiden zu müssen.

Fabian Fritsch

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Fabian Fritsch - Hafencity/Hamburg

Fabian Fritsch ist in der Hamburger Hafencity Ihr juristischer Ansprechpartner für alle Themen rund um nationale und internationale Zahlungsdienste - insbesondere zu Sperrung von Accounts z.B. von Amazon, Paypal oder ebay. Als auf Zahlungsdienste spezialisierter Anwalt regelt er auch Sperrungen von Bankkonten wegen des Verdachts der Geldwäsche. Sein Tipp: "Ausländische Anbieter reagieren nicht auf Beschwerdebriefe, ohne anwaltlichen Druck und eine Einstweilige Verfügung geschieht selten etwas. Auch in Sachen "Zulässigkeit von AGB" finden Mandanten in der Hamburger Hafencity einen kompetenten Ansprechpartner. Im Verbraucherrecht engagiert sich Fabian Fritsch im Rahmen der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen gegenüber abgezockten Verbrauchern.


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Das Gericht stellte fest: Amazon habe im Vorfeld nicht ausreichend genug darüber informiert, wie mit angeblich gefälschten Kundenrezensionen umgegangen wird und dass – schon im Verdachtsfall – eine Kontosperrung erfolge.

Rechtsanwalt Fritsch: „Eine Prüfung solcher Vorwürfe findet meines Erachtens nicht in der gebotenen Intensität und Sorgfalt statt. Besteht der Verdacht, dann ist es höchstwahrscheinlich, dass das Konto geschlossen wird – und zwar, ohne dass der beteiligte Händler sich großartig rechtfertigen kann.“

Auch in den vorliegenden Fällen gab es nur eine lapidare Email, dass alle Angebote entfernt wurden aufgrund des Verdachts der Einflussnahme auf Bewertungen.

In den beiden Frankfurter Fällen war Amazon auf Nachfragen und außergerichtliche Einsprüche nicht eingegangen. Als einzige Möglichkeit blieb, die unverzügliche Sperrung mithilfe einer gerichtlichen Anordnung aufzuheben.

Der anfallende Schaden durch Umsatzeinbußen steht weiter im Raum, aber die Verkaufskonten wurden wieder freigeben, sodass Geschäft wieder aufgenommen werden konnte. Das Gericht erließ auch einen deutlichen Warnhinweis und verpflichtete Amazon zur Zahlung von 250.000 Euro falls die Konten ohne weitere Begründung wieder gesperrt werden sollten.

Das weitere Verfahren wird nun zeigen, ob Amazon auch für den entstandenen Schaden einstehen muss. Dies muss aber außerhalb des Verfügungsverfahrens geschehen.

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Amazon bleibt gelassen und gibt an, dass es sehr wohl konkrete Gründe für die vorgenommenen Sperrungen gebe. Insgesamt seien 250 manipulierte Kundenbewertungen dokumentiert. Im Rahmen der Auseinandersetzung um Schadenersatz wird man hier Beweise liefern müssen

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Kategorien: Verbraucherschutz

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