Kreditkartenmissbrauch

Mastercard bietet 2000 Datenleck-Opfern 300 Euro Entschädigung für Klageverzicht

/ 09.01.2023 / / 80

Mastercard ist einer der führenden Anbieter von Kreditkarten in Deutschland und weltweit. Das US-amerikanische Unternehmen mit Sitz in New York wurde im Spätsommer 2019 Opfer eines klassischen Datenbank-Angriffes durch Hacker. In zwei Chargen waren rund 100.000 Kundendaten veröffentlicht worden, teils mit kompletter Mastercardnummer.

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Das Unternehmen gab schnell bekannt, dass die Angriffe einem Drittanbieter gegolten hätten und im Rahmen des Datenleaks die eigentlichen Kundendaten nicht aus den Mastercard Datenbanken abgegriffen worden wären. Zudem sei kein wirtschaftlicher Schaden entstanden, da die wichtige Prüfnummer sowie die Karten-Pin nicht übertragen worden wären, ebenso wenig wie das Ablaufdatum. Da diese Daten aber zur Nutzung der Karte im Onlinebanking notwendig seien, hätte auch niemand unautorisierte Abbuchungen vornehmen können.

Nun, über zwei Jahre später will Mastercard wohl einen Deckel auf die Sache legen und bietet rund 2000 betroffenen Mastercardbesitzern, die sich unter dem Dach des LegalTec-Dienstleisters EuGD juristisch um Schadenersatz bemüht hatten und Nutzer des Services „Mastercard Priceless Specials“  waren –  einen Schadenersatz in Höhe von jeweils 400 Euro an im Gegenzug zum Verzicht auf eine Durchsetzung weiterer Ansprüche und Einhaltung einer Stillschweigevereinbarung.  100 Euro gehen an den Dienstleister EuGD

So ein Entgegenkommen ist immer ein Zeichen dafür, dass geleakte Unternehmen die gerichtliche Auseinandersetzung scheuen und es im Rahmen einer Klage gegen Mastercard wohl deutlich mehr zu holen gäbe.

Hier geht es nicht im verifizierbaren materiellen Schaden, sondern um Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen eines erwiesenen Verstoßes gegen das Selbstbestimmungsrecht von Mastercardkunden. Das Unternehmen wäre verpflichtet gewesen, mit Daten so umzugehen, dass Verstöße gegen die DSGVO ausgeschlossen bleiben. Stattdessen tauchten komplette Datensätze von Kunden inkl. Postadresse im Internet auf.

Ein individuelles Vorgehen gegen Mastercard im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens und – falls nötig – Klage, halten unsere auf Zahlungsdienste fokussierte Anwälte weiter für aussichtsreich. Und das, obwohl das Landgericht Karlsruhe eine Klage eines Kreditkartenbesitzers abgewiesen hatte, da es sich nach Auffassung des Gerichtes um einen Bagatellschaden handeln würde. Das Urteil hatte seinerseits für Entsetzen in der Verbraucherschutz-Szene gesorgt und wird von vielen Experten als nicht richtungsweisend bezeichnet.

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Eine Revision gegen das Urteil wurde jetzt zurückgezogen – wahrscheinlich als Bestandteil des aktuellen Deals, mit dem Mastercard einen höchstrichterlichen Präzedenzfall vermeiden kann.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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