IKEA Möbel aufbauen Foto von Ono  Kosuki von Pexels

Möbelmontage – Ihre Rechte bei Pfusch und Sachbeschädigung

/ 05.01.2023 / / 1.037

Möbel selbst aufbauen oder die gekauften IKEA-Möbel aufbauen lassen, vor dieser Frage stehen viele, die nicht wirklich geübte Heimwerker sind. Neben der Erfahrung beim Zusammenbau fehlt oft noch das geeignete Werkzeug. Tutorials und Ratgeber helfen zwar weiter, aus einem Anfänger wird jedoch nicht im Handumdrehen ein echter Handwerker. Stellt man zudem dem Werkzeugkauf die Kosten für den Aufbau der bestellten Schränke, Betten oder anderer Möbelstücke entgegen, fällt die Entscheidung für den Profi mitunter leicht.

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Doch was können Sie tun, falls die Monteure nicht sorgfältig gearbeitet haben und Ihre neuen Stücke beschädigt oder gar unbrauchbar geworden sind?

Geliefert und montiert – Möbelaufbau

Wer sich von vornherein für einen Anbieter entscheidet, bei dem die Montage zum Gesamtkauf gehört, hat im Fall einer Reklamation nur einen Ansprechpartner. Dabei spielt es weniger eine Rolle, ob die Möbelteile bereits beim Transport oder erst beim Aufbau beschädigt wurden.

Haben Sie jedoch Ware bestellt und den Monteur auf eigene Rechnung vor Ort gebucht, sollte jedes Einzelteil vor dem Aufbau genau überprüft werden. Nur so können Sie feststellen, ob der Schaden zulasten des Händlers, des Transporteurs oder des Monteurs geht.

Stellt der von Ihnen beauftragte Handwerker jedoch fest, dass der Aufbau wegen fehlender oder beschädigter Teile nicht zum gewünschten Termin stattfinden kann, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Hierunter fallen etwa Fahrtkosten des Monteurs und die bislang geleistete Arbeitszeit.

Wichtig ist, dass Sie dies unverzüglich dem Verkäufer der Möbel mitteilen. Er muss zudem der Pflicht nachkommen, fehlendes Zubehör oder Einzelteile so rasch wie möglich kostenfrei nachzuliefern.

Kombilieferung mit Aufbau – Reklamation und Nachbesserung

Nicht immer sind es fachlich versierte Handwerker, die vom Verkäufer der Möbelstücke mit der Montage vor Ort beauftragt werden. Es werden Schrauben mit dem Hammer in Leisten geklopft, Befestigungen vergessen und ähnliche Fehler gemacht. Oft stellt sich der nicht sachgerechte Zusammenbau erst nach Wochen, nach längerer Gebrauchsdauer, heraus. Auch dann haben Sie noch einen Rechtsanspruch auf Nachbesserung.

Nicht ganz einfach wird die Angelegenheit, wenn das Möbelhaus den Monteur nicht direkt selbst beauftragt hat, sondern dies über ein weiteres Unternehmen lief. Hier kann der Blick in die Vertragsunterlagen helfen. Wurde Ihnen der Monteur nur vermittelt, haftet dieser – wie bei der Eigenbeauftragung – für den von ihm verursachten Schaden. Hat Ihr Möbelhändler den Handwerker beauftragt, haftet der Händler. An ihn müssen Nachbesserungswünsche und Schadensersatzforderungen gestellt werden.

Mängelrechte – Fehler richtig rügen

Rechtlich gesehen ist es wichtig, dass Sie einen fehlerhaften Zusammenbau der Möbel sofort reklamieren, sobald Sie ihn bemerken. Wenn Sie abwarten oder selbst versuchen, ihn zu beheben, kann das Recht auf Nachbesserung erlöschen. Damit Ihr Händler oder der Monteur genau wissen, was Sie zu bemängeln haben, sollten Sie dies unbedingt schriftlich erledigen und eine ausreichende Frist zur Nachbesserung setzen. Mindestens 14 Tage müssen Sie dem Monteur oder dem Möbelhändler dafür Zeit geben.

Hören Sie während dieser Frist nichts oder erfolgt keine ausreichende Nachbesserung, können Sie eine weitere Frist setzen. Erst wenn diese Nachfrist wiederum erfolglos verstreicht, haben Sie das Recht, den Mangel auf Kosten der Gegenseite entweder selbst oder durch Fachbetriebe beheben zu lassen.

Kaufpreisminderung als Option – Verhandlungssache

Eine weitere Möglichkeit ist es, eine Kaufpreisminderung zu verlangen. Sie kommt etwa dann infrage, wenn beim Montieren Möbelstücke optisch beeinträchtigt wurden, also durch Kratzer oder Ähnliches nicht mehr im einwandfreien Zustand sind. Hier fällt jedoch mitunter der Nachweis schwer, denn nicht immer kann ausgeschlossen werden, dass die Beschädigung bereits ab Werk, ab Möbelhaus oder während des Transports entstanden ist.

Dem kann vorgebeugt werden, wenn Sie beim Auspacken der Möbelteile selbst jedes Stück in Augenschein nehmen. Sind Fehler vorhanden, die Sie mit einem Nachlass akzeptieren würden, sollten Sie diese dennoch durch Fotoaufnahmen und schriftliche Vermerke vorab dokumentieren. Eine gleichzeitige Verständigung des Möbelhauses muss erfolgen, dass Sie unter Vorbehalt mit der Montage und dem Kauf einverstanden sind, falls eine preisliche Einigung erzielt werden kann.

 

 

 

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Kategorien: Haus & Grund

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