Bank darf keine Gebühren zur Berechnung der Vorfälligkeit fordern

/ 05.01.2023 / / 9

100 Euro berechnete eine Bank ihren Kunden für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, die bei vorzeitigem Vertragsende fällig wird. Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied nun, dass eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank unzulässig sei und diese Gebühr eine unzulässige Preisnebenabrede darstelle.

Fabian Fritsch

Anwalt-Tipp:

Fabian Fritsch - Hafencity/Hamburg

Fabian Fritsch ist in der Hamburger Hafencity Ihr juristischer Ansprechpartner für alle Themen rund um nationale und internationale Zahlungsdienste - insbesondere zu Sperrung von Accounts z.B. von Amazon, Paypal oder ebay. Als auf Zahlungsdienste spezialisierter Anwalt regelt er auch Sperrungen von Bankkonten wegen des Verdachts der Geldwäsche. Sein Tipp: "Ausländische Anbieter reagieren nicht auf Beschwerdebriefe, ohne anwaltlichen Druck und eine Einstweilige Verfügung geschieht selten etwas. Auch in Sachen "Zulässigkeit von AGB" finden Mandanten in der Hamburger Hafencity einen kompetenten Ansprechpartner. Im Verbraucherrecht engagiert sich Fabian Fritsch im Rahmen der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen gegenüber abgezockten Verbrauchern.


Kanzlei Hafencity Fabian Fritsch
fritsch@kapitalschutz.de
0800 000 1963

Solche Formulierungen sind nicht wie geboten verbraucherfreundlich, weil sie Kunden über Gebühr benachteiligen. Da die Möglichkeit zum vorzeitigen Vertragsende gegeben und vor allem vereinbart sei, dürfe die Berechnung der entsprechenden Höhe nicht zusätzlich berechnet werden.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

 

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Bank & Bürgschaft

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961