Komplizierte PayPal AGB

PayPal Urteil zur Länge der AGB

/ 05.01.2023 / / 18

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Länge von Allgemeinen Geschäftsbedingungen diese nicht unbedingt unwirksam machen. So finden sich z.B. in PayPal-AGB eine Fülle von Abschnitten, die überaus detailliert und nicht immer leicht verständlich ausführen, auf was der Kunde zu achten hat, um die Geschäftsbeziehung nicht zu gefährden. Die teilweise undurchsichtigen AGB geben aber auch Hinweise, wie PayPal auf Gegebenheiten – oftmals nach eigenem Ermessen – reagiert, was das Unternehmen nach seinen Vorstellungen darf und wie beschränkt die Möglichkeiten der Kunden sind (bzw. sein sollen!), gegen Entscheidungen von PayPal vorzugehen. Das Oberlandesgericht Köln hat dazu ein diskussionswürdiges Urteil gefällt, das auch Strahlkraft auf die Geschäftsbedingungen anderer Zahlungsdienstanbieters haben dürfte.

Fabian Fritsch

Anwalt-Tipp:

Fabian Fritsch - Hafencity/Hamburg

Fabian Fritsch ist in der Hamburger Hafencity Ihr juristischer Ansprechpartner für alle Themen rund um nationale und internationale Zahlungsdienste - insbesondere zu Sperrung von Accounts z.B. von Amazon, Paypal oder ebay. Als auf Zahlungsdienste spezialisierter Anwalt regelt er auch Sperrungen von Bankkonten wegen des Verdachts der Geldwäsche. Sein Tipp: "Ausländische Anbieter reagieren nicht auf Beschwerdebriefe, ohne anwaltlichen Druck und eine Einstweilige Verfügung geschieht selten etwas. Auch in Sachen "Zulässigkeit von AGB" finden Mandanten in der Hamburger Hafencity einen kompetenten Ansprechpartner. Im Verbraucherrecht engagiert sich Fabian Fritsch im Rahmen der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen gegenüber abgezockten Verbrauchern.


Kanzlei Hafencity Fabian Fritsch
fritsch@kapitalschutz.de
0800 000 1963

Demnach ist der reine Umfang von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht grundsätzlich ein Hinweis auf die Unzulässigkeit des Regelwerkes – weder im Ganzen noch in speziellen Passagen.

Rechtsanwalt Fritsch: „Wohl kaum ein Kunde liest die AGB solcher Anbieter von vorn bis hinten und selbst wenn wird ihn die ein oder andere Passage nicht davon abhalten, den Vertrag einzugehen!“  Von einer „bewussten“Akzeptanz der Bedingungen, kann nicht mehr die Rede sein, wenn ein Button aktiviert wird, ohne dass die AGB komplett gelesen und verstanden wurden.

Die Hamburger Hafencity Kanzlei überprüft deutschlandweit und juristisch verbindlich, ob PayPal-AGB ins Geschäftskonzept passen oder nicht und weist Unternehmer auf mögliche Fallstricke hin. Im Streitfall, beispielsweise bei Kündigungen und Sperrungen, überprüft die Kanzlei diese auf deren Berechtigung. Denn in vielen Fällen ist eine Entsperrung und die Auszahlung von Geldern auf dem juristischen Weg möglich – ohne dass es auf die AGB Diskussion in jedem Fall ankommt.

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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 19.02.2020 – 6 U 184/19

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Kategorien: Paypal

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