Ainova Just Fit GmbH

/ 25.01.2022 / / 77

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelt gegen die Ainova Just Fit GmbH: Vorwurf der BaFin: Es sollen erlaubnispflichtige Geschäfte getätigt worden sein. bei vielen betroffenen Verbrauchern und invstierenden Unternehmen klingeln die Alarmglocken, denn nach BaFin-Entscheiden wie diesen müssen Geschäftsvorgänge rückabgewickelt werden. Ob dazu noch die Mittel seitens des Unternehmens vorhanden sind, bleibt unsicher. Vor allem die dichten verpflichtungen mit der bc connect GmbH lässt Anleger derzeit das schlimmste befürchen.

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Die BaFin weist gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) darauf hin, dass die Ainova Just Fit GmbH, Wilkau-Haßlau, keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt oder jemals besessen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Konkret geht es wohl darum, dass die Ainova Just Fit GmbH gegen das Versprechen, Zinsen zu zahlen, Geld geliehen hatte.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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