Zurück in den Beruf – Diese Fragen sollten sich Bewerber stellen

/ 30.07.2021 / / 86

Es gibt viele Arbeitnehmer, die sich aktuell mit dem Thema des beruflichen Wieder- oder Neueinstiegs auseinandersetzen. Die möglichen Gründe dafür gestalten sich überaus vielfältig – vielleicht gab es Phasen, wie einen längeren Ausfall oder ein Studium, in denen sich beruflich neu orientiert wurde oder der Arbeitnehmer hat seine Elternzeit in Anspruch genommen. Grundsätzlich sollte sich niemand vor dem Wieder- oder Neueinstieg in die Berufswelt fürchten. Mit der richtigen Organisation und Vorbereitung lässt sich das Vorhaben nämlich in der Regel problemlos meistern. Überaus hilfreich in diesem Zusammenhang zeigt sich zum Beispiel das umfangreiche Jobportal für Jobangebote in der Zeitarbeit. Hier finden Wieder- und Neueinsteiger schnell zahlreiche Jobs, die für ihre neue berufliche Herausforderung in Frage kommen.

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Mit welchen Fragen sich die Wiedereinsteiger beschäftigen sollten und welche Tipps sich als besonders hilfreich erweisen, um schon bald den neuen Arbeitsvertrag unterschreiben zu können, erklärt der folgende Beitrag.

Professionelle Hilfe für den Einstieg suchen

Der Wieder- oder Neueinstieg in den Beruf gelingt problemlos, wenn seine unterschiedlichen Phasen dabei berücksichtigt werden. Diese bestehen in der Orientierung, der Planung und der Umsetzung des beruflichen Neustarts.

Abhängig davon, wie lange die Auszeit aus dem Beruf gedauert hat oder auf welche Art der Wieder- beziehungsweise Neueinstieg gestaltet werden soll, ist es grundsätzlich empfehlenswert, eine professionelle Unterstützung oder Beratung in Anspruch zu nehmen.

Die lokalen Arbeitsagenturen stellen dafür beispielsweise eine mögliche Anlaufstelle dar. Diese unterstützen Wiedereinsteiger im Rahmen des Programms „Perspektive Wiedereinstieg – Potentiale erschließen“. Daneben kann vor dem Wiedereinstieg in den Beruf bei der Agentur für Arbeit eine Meldung als ratsuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos vorgenommen werden.

Daraufhin werden persönliche Beratungstermine ausgemacht, in denen finanzielle Möglichkeiten der Förderung, Lösungen hinsichtlich der Kinderbetreuung oder Möglichkeiten zur weiteren Qualifizierung besprochen werden.

Ziele für den Neustart definieren

Hinsichtlich der Strategie muss im ersten Schritt definiert werden, welche Tätigkeiten eigentlich ausgeübt werden möchten.

Die Fragen, die sich diejenigen stellen sollten, die ihren beruflichen Neustart planen, um eine handfeste Strategie entwickeln zu können, umfassen beispielsweise die Gründe für ihren beruflichen Wiedereinstieg, die Zeit, die sie in den Beruf zukünftig investieren möchten, sowie die möglichen Perspektiven für ihre Zukunft.

Außerdem sollte geklärt werden, ob sich die privaten Ziele mit den beruflichen Wünschen vereinbaren lassen und welche konkreten Maßnahmen nötig sind, um die berufliche Karriere wie gewünscht voranzutreiben. Daneben müssen sich die Wiedereinsteiger darüber bewusst werden, ob sie für ihren neuen Job auch bereit sind, Kompromisse einzugehen, beispielsweise in Form eines Umzugs.

Verschiedene Möglichkeiten für den Wiedereinstieg in die Berufswelt

Wurden diese Aspekte geklärt, stehen zahlreiche unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, wie der Neu- beziehungsweise Wiedereinstieg in die Realität umgesetzt werden kann. Zu diesen gehören beispielsweise der Schritt in die Selbstständigkeit, die Rückkehr zu einem ehemaligen Arbeitgeber, eine Umschulung, eine Fort- oder Weiterbildung oder eine komplette Neuorientierung.

Auch die Zeitarbeit stellt eine attraktive Alternative dar. Durch diese ist es möglich, im ersten Schritt eine finanzielle Absicherung zu etablieren. Oft ergeben sich durch die Arbeitnehmerüberlassung dann außerdem tolle Möglichkeiten, um in der Traumbranche als Festangestellter bei einem Unternehmen Fuß zu fassen.

Für den ersten Schritt in den Arbeitsmarkt ist jedoch vor allem Engagement nötig. Es sollten so grundsätzlich sämtliche Plattformen einbezogen und auf diesen nach möglichen Wiedereinstiegs-Chancen Ausschau gehalten werden.

 

 

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Kategorien: Verbraucherschutz

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