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Entziehung der Fahrerlaubnis – die wichtigsten Informationen im Überblick

/ 28.01.2021 / / 96

Erweist sich ein Führerscheinbesitzer als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs, darf ihm die zuständige Behörde seine Fahrerlaubnis entziehen. Das bedeutet, dass der Erlaubnisinhaber seinen Führerschein abgeben muss und ihn – anders als bei der Anordnung eines Fahrverbots – nach Ablauf der Frist nicht von allein zurückerhält. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die gesetzlichen Grundlagen, die Gründe für einen Fahrerlaubnisentzug und das Vorgehen zum Rückerhalt des Führerscheins.

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Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis

Grundsätzlich kommt der Entzug der Fahrerlaubnis in drei Fällen in Betracht: der Fahrer ist geistig und körperlich nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs in der Lage, er hat wiederholt gegen Verkehrsregeln verstoßen oder er hat in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrzeugführung Straftaten begangen.

 

  1. Geistige und körperliche Gründe

Gem. § 46 FeV Abs. 1 (Fahrerlaubnisverordnung) kann dem Inhaber einer Fahrerlaubnis dieselbe entzogen werden, wenn er „ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. […] Das gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen“. Hierbei handelt es sich unter anderem um mangelndes Sehvermögen, Bewegungsbehinderungen, Herz- und Gefäßkrankheiten, Krankheiten des Nervensystems und psychische Störungen.

 

  1. Wiederholter Verstoß gegen Verkehrsregeln

Weiter ist in § 46 FeV Abs. 1 festgelegt, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, wenn der Erlaubnisinhaber wiederholt oder in erheblichem Maße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt, wie sie unter anderem in der StVO (Straßenverkehrsordnung) festgelegt sind.

 

  1. Begehen von Straftaten

Der Entzug der Fahrerlaubnis wegen Straftaten ist in § 69 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt. Demnach kann ein Gericht die Fahrerlaubnis entziehen, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde. Typische Beispiele hierfür sind die Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

 

Strafen und Sperrfristen

Wenn einer Person vom Gericht die Fahrerlaubnis aufgrund einer der in § 69 definierten Straftaten entzogen wird, legt es zusätzlich eine Sperrfrist fest, innerhalb deren keine neue Fahrerlaubnis vom Betroffenen beantragt werden darf. Diese Sperre erstrecht sich über sechs Monate bis fünf Jahre. Zusätzlich werden zuständige Behörden wie das Verkehrszentralregister und das Bundesregister in Kenntnis gesetzt.

Die Sperrfrist beginnt mit der Rechtskraft des Urteils. Ist sie abgelaufen, kann der Betroffene seine Fahrerlaubnis zurückerlangen. Mit speziellen Programmen wie Nachschulungen, Fahreignungsseminaren und Therapien kann die Sperrfrist unter Umständen verkürzt werden. Hier kommt es aber auf das konkrete Vergehen bzw. den Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis an. Grundsätzlich empfiehlt es sich, sich hierzu vorab mit einem auf Führerscheinentzug spezialisierten Anwalt zu beraten.

 

Neue Beantragung

Noch immer glauben viele Fahrer fälschlicherweise, dass die Verkehrskartei automatisch zurückgesetzt wird und man seinen Führerschein von selbst zurückbekommt. Sobald die Sperrfrist abgelaufen ist, muss man als Betroffener aber selbst aktiv werden.

Das Formular zur Beantragung der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erhält man beim Bürgeramt oder bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Oft ist für die Wiedererlangung aber noch ein weiterer Schritt notwendig – die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Die Teilnahme ist immer dann vorgeschrieben, wenn die Fahrtauglichkeit der auffällig gewordenen Person ernsthaft angezweifelt wird.

Eine MPU wird nicht zuletzt deshalb von vielen Fahrern gefürchtet, da sie mit hohen psychischen Belastungen einhergeht und einen nicht unerheblichen Zeit- und Geldaufwand nach sich zieht. Fällt man dann noch durch, kommen Frust und mitunter lange Wartezeiten hinzu.

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Deshalb empfiehlt es sich, sich mit einem MPU-Beratungskurs gezielt auf Fragen und mögliche Tests vorzubereiten. Vor allem, wenn man noch nie an einer solchen Untersuchung teilgenommen hat, sollte man diese Unterstützung nutzen.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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