LG Darmstadt 9 O 305/18 – Schadenersatz im Abgasskandal bei VW Golf 7 (EA 288)

/ 05.01.2021 / / 85

Ein weiteres Mal ist VW im Abgasskandal zu Schadenersatz bei einem VW Golf VII TDI mit dem Motor EA 288 verurteilt worden. Dabei handelt es sich um das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Mit Urteil vom 24. November 2020 entschied das Landgericht Darmstadt, dass in dem VW Golf VII des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und VW daher Schadenersatz leisten muss (Az.: 9 O 305/18).

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Das LG Darmstadt kam zu der Überzeugung, dass in dem VW Golf mit dem Motor EA 288 eine Fahrkurvenerkennung verwendet wird, anhand derer die Motorsteuerung erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Eine Folge dieser Erkennung sei, dass der Emissionsausstoß im Prüfmodus gesenkt wird, während er im normalen Straßenverkehr wieder ansteigt, so das Gericht.

Der Kläger habe hinreichende Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert und VW habe den Vorwurf nicht widerlegen können. VW habe nur pauschal vorgetragen, dass die Fahrkurvenerkennung keinen Einfluss auf den Emissionsausstoß habe und eine Prüfstandserkennung nicht unzulässig sei. Für das LG Darmstadt war das zu wenig. Das Vorhandensein einer Zykluserkennung deute auf eine unzulässige Abschalteinrichtung hin. VW müsse das Fahrzeug daher zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Auch das LG Regensburg (Az.: 73 O 1181/19) und das LG Düsseldorf (Az.: 11 O 190/18) haben VW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bereits wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem VW Golf VII verurteilt.

Der EuGH hat zudem in seinem  bemerkenswerten Urteil v0m 17.12.2020 festgestellt, dass Abschalteinrichtungen inklusive Thermofenster bei der Abgasrückführung grundsätzlich unzulässig sind (Az.: C-693/18). „Nach diesem Urteil des EuGH sind die Chancen auf Schadenersatz im Abgasskandal noch einmal deutlich gestiegen, auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Als Nachfolgemodell des EA 189 kommt der EA 288 bei Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum zum Einsatz.

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