Abgasskandal EA 288 – Schadenersatz bei VW Golf VII – LG Düsseldorf 11 O 190/18

/ 21.04.2021 / / 416

Der Dieselmotor des Typs EA 189 ist durch den VW-Abgasskandal hinlänglich bekannt geworden. Auch der Nachfolgemotor des Typs EA 288 ist offenbar nicht sauber. Verschiedene Gerichte haben hier schon entschieden, dass in Fahrzeugen mit diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und den Käufern deshalb Schadensersatz zugesprochen.

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Der Dieselmotor EA 288 wird in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis 2 Liter Hubraum verwendet. Verschiedene Gerichte haben schon entschieden, dass die Käufer Anspruch auf Schadensersatz haben, weil sie durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung unzulässig getäuscht wurden. So z.B. das Landgericht Darmstadt bei einem Skoda Octavia (Az.: 13 O 88/20), das LG Offenburg bei einem Audi A3 (Az.: 3 O 38/18)  oder das LG Regensburg bei einem VW Golf VII (Az.: 73 O 1181/19).

Zuletzt hat sich hier auch das LG Düsseldorf eingereiht (Az.: 11 O 190/18). Es entschied mit Urteil vom 17. Juli 2020, dass in einem VW Golf VII eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. Eine Software erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Nur dann werde die Abgasreinigung optimiert, während im Straßenverkehr die Emissionswerte steigen.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass VW unter dem Code 23X4 einen freiwilligen Rückruf für den Golf VII anbietet. Dabei soll ein Software-Update aufgespielt werden, das eine Reduzierung der Stickoxid-Emissionen bewirkt.

Ein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für den VW Golf VII wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung liegt bislang noch nicht vor. „Möglicherweise soll mit dem freiwilligen Rückruf ein Pflicht-Rückruf durch das KBA verhindert werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Welche langfristigen Auswirkungen ein Software-Update auf den Motor, auf seine Leistung, den Verschleiß oder den Verbrauch hat, ist unklar. „Da es sich um einen freiwilligen Rückruf handelt, müssen die Fahrzeug-Halter dem Rückruf nicht nachkommen. Wird in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen, wie die aktuellen Urteile zeigen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Der Motor EA 288 wird auch im VW „Bulli“ T6 verwendet. Auch hier können Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden. Rechtsanwalt Gisevius hat entsprechende Urteile an den Landgerichten Heilbronn und München durchgesetzt (Az.: Bi 6 O 257/19 bzw. 3 O 13321/19). Mehr dazu unter www.oeltod-anwalt.de

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